So viel Geld sollten Sie für die Künstlersozialkasse zur Seite legen

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Unternehmen, die Abgaben an die Künstlersozialkasse entrichten müssen, müssen sich selbst bei der KSK melden. Die Meldung selbst kann formlos geschehen, bei Bedarf sogar telefonisch. Wir empfehlen jedoch, dies zur Sicherheit besser schriftlich zu erledigen. Doch wie geht es danach weiter?

Die Meldepflicht

Das gemeldete Unternehmen hat die Pflicht, bis zum 31. März eines Jahres jeweils die Entgelte zu melden, die im vergangenen Jahr an Künstler entrichtet wurden. Die Künstlersozialkasse sendet hierfür ein Formular zu. Wer seine Meldung nicht rechtzeitig abgibt, kann von der KSK geschätzt werden. Dies läuft natürlich in der Regel nicht zum Vorteil des Unternehmers ab. Zudem können teure Bußgelder verhängt werden.

Auf der Basis der gemeldeten Höhe werden die zu entrichtenden Beiträge an die KSK berechnet. Zusätzlich werden auch gleich die Vorauszahlungen für das folgende Jahr festgesetzt. Diese berechnen sich, indem die Entgeltsumme des vergangenen Jahres durch zwölf Monate geteilt wird. Die Vorauszahlung ist dann jeweils am 10. Tag des Folgemonats zu bezahlen.

Wie teuer wird es denn nun konkret?

Die Höhe der Beitragssätze wird jedes Jahr zum 30. September neu festgesetzt und schwankt im Verlauf der Jahre stark. Deshalb kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden. Für das Jahr 2010 wurde der Beitrag auf3,9 Prozent gesenkt.

Unsere Grafik zeigt die Entwicklung der Beitragssätze in den letzten zehn Jahren:

Um zu erfahren, wie viel Sie an die Künstlersozialkasse zu bezahlen haben, müssen Sie zunächst die Summe der Netto-Entgelte ermitteln, die Sie im betreffenden Jahr an Künstler bezahlt haben. Diese Summe wird anschließend mit dem Beitragssatz multipliziert.
Beispiel:
Angenommen, Sie haben im Jahr 2010 insgesamt 20.000 Euro an Künstler bezahlt, berechnet sich Ihre Abgabe wie folgt:
20.000 Euro x 3,9 % = 780 Euro

Sie müssen 780 Euro an die Künstlersozialkasse  bezahlen. Die monatliche Vorauszahlung für das folgende Jahr beträgt:
780 Euro : 12 Monate = 65 Euro pro Monat

Die Betriebsprüfung

Die Methode „Kopf in den Sand stecken und abwarten“ nützt übrigens wenig. Auch wenn die Künstlersozialkasse Sie bisher noch nicht angeschrieben hat, kann dies durchaus früher oder später passieren. Wenn Sie dann im Rückstand sind, müssen Sie mit einem Bußgeld und Säumniszuschlägen rechnen. Betriebsprüfungen werden inzwischen verstärkt von der Rentenversicherung Bund durchgeführt und immer mehr Unternehmer werden mitheftigen Nachzahlungen konfrontiert.
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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