So sparen Sie mit dem Jahreswechsel Steuern

(1 Bewertungen) +1 | -0


Einnahme-Überschuss-Rechner haben zum Jahreswechsel einen großen Vorteil gegenüber Bilanzierenden. Einnahmen werden nicht bei Rechnungsstellung sondern erst bei der Bezahlung erfasst. Durch ein längeres Zahlungsziel oder eine spätere Rechnungsstellung können so Einnahmen in das Jahr 2009 geschoben werden. Für Betriebsausgaben gilt das gleiche, sie werden zum Zeitpunkt der Bezahlung erfasst. Der Unternehmer kann daher den Einkauf von Büromaterial bereits im Dezember erledigen. Dazu zählen bspw. Toner für Drucker, Kopierer oder Fax; Papier, Ordner.eBay-Händler können ihren Bestand an Verpackungs- und Versandmaterialien aufstocken. Ebenfalls sollte das Warenlager überprüft werden. Waren, die sich saisonbedingt am Anfang des Jahres gut verkaufen lassen, können ohne weiteres bereits im Dezember eingekauft werden. Erfolgt die Bezahlung der Rechnungen noch im Dezember, mindert sich der Gewinn um diese Beträge. Die erstmals 2008 wirksame Regelung für dasgeringwertige Wirtschaftsgut bietet zum Jahresende ebenfalls Sparpotenzial. Ein am 25.12. für 950,- EUR (netto) angeschaffter Laptop muss in dem GWG Sammelposten 2008 erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Dabei gilt nicht die zeitanteilige Abschreibung, was bedeutet, dass der Labtop mit der vollen Jahresabschreibung von 190,- EUR zuberücksichtigen ist und nicht mit einem zwölftel davon. So kann sich auch die neue GWG Abschreibung auf die Höhe der Betriebsausgabe 2008 auswirken und somit den Unternehmensgewinn beeinflussen.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Kommentare

Über den Autor

  • kein Profilbild vorhanden
  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
  • Xing_icon

Interessantes aus den Onlinerechner

  • Hinzuverdienst und Einstiegsgeld
  • Aus dem Magazin

    Testergebnisse der Buchhaltungssoftware und ihrer Anbieterwebseiten

    In den beiden ersten Teilen haben wir sowohl Standartbuchführungssoftware als auch Profibuchführun...

    Vergleichende Werbung

    Nachdem wir auf die anderen Themen rund um das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) schon einging...

    Von der Fähigkeit, Geld zu vermehren

    Wenn ich mir nun die Selbständigen und ...

    Aus dem Ratgeber

    ...und wieder eine Festanstellung. Was beachten?

    Hallo Herr Kexel, ich habe mich Anfang letzten Jahres als Übersetzerin als Freiberuflerin selbstständ...

    Geltendmachung von Ausgaben im Nebengewerbe

    Hallo liebe Forumsgemeinde, kurz zu mir: ich bin gerade dabei ein Produkt zu entwickeln und möchte de...

    Fördermittel für die Kosten zur Erstellung eines Businessplans

    Hallo zusammen, ich erwäge ernsthaft, mich in Berlin mit einem Büroservice selbstständ...