So reagieren Sie auf eine Zahlungsunfähigkeit

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Teil 2 von 5 aus der Serie:
Unternehmenssanierung


Ist ein Unternehmen in die Krise geraten, leidet oft zuerst die Zahlungsfähigkeit darunter. Wenn Sie Ihr Unternehmen sanieren wollen und das Konzept bereits überprüft haben, sollten Sie weitere Schritte zur Sanierung gehen. Doch können diese erst erfolgen, wenn Sie Ihre Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt haben. Welche Sofortmaßnahmen Wirkung zeigen, wollen wir Ihnen in diesem Teil unserer kleinen Serie zeigen.

Sanierung ist Chefsache

Als wichtigste Regel bei der Unternehmenssanierung gilt, dass sie Chefsache ist. Das gilt auch dann, wenn es um die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit geht. Wollen Sie Ihr Unternehmen wirklich retten, schießen Sie aus Ihrem privaten Vermögen Geld zu. Eine Bareinlage oder auch ein Gesellschafterdarlehen können einen finanziellen Engpass oft überbrücken.

Sind Sie nicht bereit, in Ihr Unternehmen zu investieren, sollten Sie sich kritisch fragen, warum. Oftmals stehen Sie dann nicht mehr hinter der Idee und die Aufgabe des Betriebs ist die bessere Lösung. In allen anderen Fällen werden Sie sicher auch privat etwas Geld einsetzen können, um das Unternehmen zu retten.

Verkäufe und Forderungsmanagement

In jedem Unternehmen sammeln sich im Laufe der Jahre viele Vermögensteile an, die schlicht nicht benötigt werden. Verkaufen Sie diese. Dabei ist es egal, ob es sich um Ersatzrechner, um Büroeinrichtungen oder eine alte Maschine handelt, die Sie nicht mehr nutzen. Ist sie noch funktionstüchtig, sollten Sie sie verkaufen.

Senken Sie ebenfalls den Lagerbestand. Er stellt gebundenes Kapital dar und kann mit einem Sonderverkauf, auch mit Rabatten, schnell in bare Münze umgewandelt werden. Kümmern Sie sich auch um Ihre offenen Forderungen. Treiben Sie diese ein, werden Sie bestimmter im Mahnwesen. Bei Bedarf übergeben Sie sehr alte Forderungen an Inkassounternehmen. Sie haben dann höhere Chancen, kurzfristig an Ihr Geld zu kommen.

Quelle:
GründerZeiten Nr. 22, Januar 2008

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