So melden Sie Ihr Gewerbe bequem per Post an
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Wenn Sie momentan keine Zeit haben, auf die Gemeinde zu gehen, um Ihr Gewerbe anzumelden, dies aber dennoch zeitnah erledigen möchten, bleibt Ihnen nur dieAnmeldung per Post. In den meisten Gemeinden ist dies problemlos möglich. Wir zeigen Ihnen, wie es geht!
Gewerbe auf dem Postweg anmelden
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie natürlich zunächst das entsprechende Formular. Sehr viele Gemeinden haben heute bereits einen Internetauftritt und bieten das Formular dort zum Download an. Es hat die Bezeichnung „GewA 1“. Das Aussehen der Formulare unterscheidet sich oft von Gemeinde zu Gemeinde. Ein Blankoformular für die Gewerbeanmeldung finden Sie beispielsweise auf den Servern des Bayerischen Staatsministeriums.
Laden Sie also entweder das Blankoformular und das vorausgefüllte Ihrer Gemeinde herunter und machen Sie die erforderlichen Eintragungen. Gewöhnlich bieten die Gemeinden gleichzeitig auch Ausfüllhilfen zum Download an. Nach dem Ausfüllen muss das Formular noch unterschrieben werden.
Jetzt versenden Sie das Formular an die für Sie zuständige Gemeinde. Damit Ihr Gewerbe eingetragen werden kann, müssen Sie außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises hinzufügen, um sich zu identifizieren. Die Eintragung wird gewöhnlich innerhalb von zwei bis drei Wochen vorgenommen. Sie erhalten schließlich Ihren Gewerbeschein mit einem entsprechenden Vermerk über die Eintragung.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung
Wie viel die Gewerbeanmeldung kostet, variiert von Gemeinde zu Gemeinde, da diese ihre Gebühren selbst festlegen dürfen. Gebühren in Höhe von 15 bis 30 Euro sind üblich. Während diese bei der normalen Gewerbeanmeldung direkt vor Ort entrichtet werden muss, kann dies bei der Anmeldung per Post natürlich nicht funktionieren.
Informieren Sie sich besser vorab, welche Regelung Ihre Gemeinde hierzu getroffen hat. Viele Gemeinden senden mit der Bestätigung der Gewerbe-Anmeldung eine entsprechende Gebührennote mit, die dann bequem per Überweisung ausgeglichen werden kann. Allerdings gibt es durchaus Gemeinden, die die Höhe der Gebühr im Internet bekannt geben und mit der Zusendung des Formulars einen entsprechendenVerrechnungsscheck erwarten. Ein kurzer Anruf sorgt diesbezüglich für Klarheit.
Unser Tipp zum schnellen Start
Viele Gemeinden geben die Unterlagen über die Gewerbeanmeldung gesammelt für einen gewissen Zeitraum an die entsprechenden Stellen weiter. Dies sorgt dafür, dass das Finanzamt die Unterlagen erst relativ spät erhält –bis zu zwei Monate sind dabei völlig normal. Problematisch wird dies, wenn Sie beispielsweise auf die Zuteilung einer neuen Steuernummer oder einer Umsatzsteueridentnummer warten.
Diesen Vorgang können Sie beschleunigen. Statten Sie Ihrem Finanzamt einen Besuch ab und holen Sie sich dort den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ab. Die meisten Finanzämter halten diese Fragebögen bereits mit einigen Merkblättern als Päckchen bereit. Wenn Sie sich den Weg sparen möchten, können Sie den Fragebogen auch online ausfüllen. Das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bietet dafür die entsprechenden Fragebögen zum Ausfüllen und Ausdrucken an. So kann das Finanzamt schon früher mit seiner Arbeit beginnen – und damit auch Sie!
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Internetauftritt
- Gewerbe
-
Magazin
- Gewerbeanmeldung FAQ 14
- Formular Gewerbeanmeldung
- So meldet man ein Gewerbe an
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
- Wann Ausländer ein Gewerbe in Deutschland gründen dürfen
-
Ratgeber Fragen
- Betrugsversuche nach Neugründung
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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