So legen Sie ein angemessenes GmbH-Geschäftsführergehalt fest
(2 Bewertungen)
Das Gehalt desGeschäftsführers in der GmbH ist häufiger Streitpunkt beiBetriebsprüfungen. Hintergrund dessen ist, dass viele Unternehmer die Möglichkeit nutzen, durch dieAusschüttung von Gewinnen in Form Gehältern Steuern zu sparen.
Die steuerliche Problematik beim Geschäftsführergehalt
Für die Besteuerung der Gewinne einer GmbH gibt es drei Möglichkeiten, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden:
- Rücklagen: Wenn die Gewinne der GmbH im Unternehmen verbleiben und in die Rücklagen eingestellt werden, sind sie vom Fiskus steuerbegünstigt – sie müssen „nur“ mit rund 30 Prozent versteuert werden.
- Ausschüttung:Wird der Gewinn jedoch an die Gesellschafter ausgeschüttet, beläuft sich die steuerliche Belastung auf rund 48 Prozent (15 Prozent Körperschaftssteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, ca. 14 Prozent Gewerbesteuer, 25 Prozent Abgeltungssteuer)
- Gehaltszahlung: Der Gewinn kann auch in Form eines Gehaltes an die Geschäftsführer- Gesellschafter ausgezahlt werden. Die steuerliche Belastung liegt dann bei maximal 42 Prozent (plus SolZ und Kirchensteuer) bzw. bei maximal 45 Prozent, wenn der Grenzwert für die Reichensteuer von 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro bei Verheirateten überschritten wird.
Nachdem die Gehaltszahlung im Regelfall die steuerlich günstigere Variante darstellt, werden viele GmbH-Gewinne in Form eines zusätzlichen Gehalts ausgezahlt. Doch da haben viele Unternehmer die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht. Es fordert nämlich, dass das Gehalt desGmbH-Geschäftsführers „angemessen“ ist. Es ist nicht zulässig, über Jahre hinweg, den kompletten Gewinn einer GmbH als Geschäftsführergehalt auszuschütten. Der Fiskus fordert, dass dem Unternehmen noch eine angemessene Eigenkapitalverzinsung bleiben muss. Genau deshalb gibt es in der Praxis beinahe in jedem zweiten Unternehmen Probleme bei der Betriebsprüfung. Die Folge: Der Betriebsprüfer kann zu viel gezahlte Gehälter nachträglich als Ausschüttung deklarieren, was natürlich horrende Steuernachzahlungen zur Folge hat.
Was ist „angemessen“?
Nun kommen wir aber auch schon zum großen Abgrenzungsproblem dieser Sache: Welches Geschäftsführergehalt ist denn eigentlich angemessen?
Vor den Finanzgerichten ist es inzwischen üblich geworden, sich bei der Beurteilung der Höhe eines Geschäftsführergehalts nach gängigen und anerkannten Vergütungsstudien zu richten, wie sie beispielsweise von Kienbaum oder der BBE Unternehmensberatung regelmäßig durchgeführt werden. Auch Sie können sich an diesen ermittelten Durchschnittszahlen orientieren. Die wichtigsten Durchschnittsgehälter für Industrie, Handwerk und Dienstleistungssektor aus der BBE-Studie finden Sie in den drei Grafiken rechts. Sie dienen als erste Orientierungshilfe.
Keine halben Sachen!
Zur Vergütung eines Geschäftsführers gehören längst nicht nur die reinen Gehälter, sondern noch viele weitere Bestandteile. Beziehen Sie in die zu berücksichtigende Gesamtvergütung folgende Aspekte ein:
- monatliches oder Jahresfestgehalt
- Tantieme und erfolgsabhängige Prämien
- Sozialleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Firmenfahrzeug/Dienstwagen
- Pensionszusagen
- Aufwandsentschädigungen für Weiterbildungen, Steuerberatungskosten, Berufsverbände oder Telefonate
- Abfindungen
- Karenzentschädigungen (z. B. Wettbewerbsverbot)
- weitere Nebenleistungen (z. B. Versicherungsbeiträge, Arbeitgeberanteile zur PKV bei nicht pflichtversicherten Geschäftsführern, Renten)
Nur wenn Sie wirklich alle diese Vergütungsbestandteile einbezogen haben und die Gesamtvergütung schließlich einem umfassenden Branchenvergleich mit anderen Unternehmen unterzogen haben, können Sie sich relativ sicher sein, dass Ihr Geschäftsführergehalt vor dem Betriebsprüfer Bestand haben wird.
Quellen:
ProFirma Januar/Februar 2011, S. 48/49http://de.statista.com
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Tantieme
-
Magazin
- Wie viel GmbH-Geschäftsführer verdienen dürfen
- Was Sie über das neue GmbH-Recht wissen sollten
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de