So legen Sie ein angemessenes GmbH-Geschäftsführergehalt fest

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Jahresgehalt von Geschäftsführern im DienstleistungssektorDas Gehalt desGeschäftsführers in der GmbH ist häufiger Streitpunkt beiBetriebsprüfungen. Hintergrund dessen ist, dass viele Unternehmer die Möglichkeit nutzen, durch dieAusschüttung von Gewinnen in Form Gehältern Steuern zu sparen.

Die steuerliche Problematik beim Geschäftsführergehalt

Für die Besteuerung der Gewinne einer GmbH gibt es drei Möglichkeiten, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden:

  1. Rücklagen: Wenn die Gewinne der GmbH im Unternehmen verbleiben und in die Rücklagen eingestellt werden, sind sie vom Fiskus steuerbegünstigt – sie müssen „nur“ mit rund 30 Prozent versteuert werden.
  2. Ausschüttung:Wird der Gewinn jedoch an die Gesellschafter ausgeschüttet, beläuft sich die steuerliche Belastung auf rund 48 Prozent (15 Prozent Körperschaftssteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, ca. 14 Prozent Gewerbesteuer, 25 Prozent Abgeltungssteuer)
  3. Gehaltszahlung: Der Gewinn kann auch in Form eines Gehaltes an die Geschäftsführer- Gesellschafter ausgezahlt werden. Die steuerliche Belastung liegt dann bei maximal 42 Prozent (plus SolZ und Kirchensteuer) bzw. bei maximal 45 Prozent, wenn der Grenzwert für die Reichensteuer von 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro bei Verheirateten überschritten wird.

Jahresgehalt von Geschäftsführern in der IndustrieNachdem die Gehaltszahlung im Regelfall die steuerlich günstigere Variante darstellt, werden viele GmbH-Gewinne in Form eines zusätzlichen Gehalts ausgezahlt. Doch da haben viele Unternehmer die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht. Es fordert nämlich, dass das Gehalt desGmbH-Geschäftsführers „angemessen“ ist. Es ist nicht zulässig, über Jahre hinweg, den kompletten Gewinn einer GmbH als Geschäftsführergehalt auszuschütten. Der Fiskus fordert, dass dem Unternehmen noch eine angemessene Eigenkapitalverzinsung bleiben muss. Genau deshalb gibt es in der Praxis beinahe in jedem zweiten Unternehmen Probleme bei der Betriebsprüfung. Die Folge: Der Betriebsprüfer kann zu viel gezahlte Gehälter nachträglich als Ausschüttung deklarieren, was natürlich horrende Steuernachzahlungen zur Folge hat.

Was ist „angemessen“?

Jahresgehalt von Geschäftsführern im HandwerkNun kommen wir aber auch schon zum großen Abgrenzungsproblem dieser Sache: Welches Geschäftsführergehalt ist denn eigentlich angemessen?

Vor den Finanzgerichten ist es inzwischen üblich geworden, sich bei der Beurteilung der Höhe eines Geschäftsführergehalts nach gängigen und anerkannten Vergütungsstudien zu richten, wie sie beispielsweise von Kienbaum oder der BBE Unternehmensberatung regelmäßig durchgeführt werden. Auch Sie können sich an diesen ermittelten Durchschnittszahlen orientieren. Die wichtigsten Durchschnittsgehälter für Industrie, Handwerk und Dienstleistungssektor aus der BBE-Studie finden Sie in den drei Grafiken rechts. Sie dienen als erste Orientierungshilfe.

Keine halben Sachen!

Zur Vergütung eines Geschäftsführers gehören längst nicht nur die reinen Gehälter, sondern noch viele weitere Bestandteile. Beziehen Sie in die zu berücksichtigende Gesamtvergütung folgende Aspekte ein:

  • monatliches oder Jahresfestgehalt
  • Tantieme und erfolgsabhängige Prämien
  • Sozialleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Firmenfahrzeug/Dienstwagen
  • Pensionszusagen
  • Aufwandsentschädigungen für Weiterbildungen, Steuerberatungskosten, Berufsverbände oder Telefonate
  • Abfindungen
  • Karenzentschädigungen (z. B. Wettbewerbsverbot)
  • weitere Nebenleistungen (z. B. Versicherungsbeiträge, Arbeitgeberanteile zur PKV bei nicht pflichtversicherten Geschäftsführern, Renten)

Nur wenn Sie wirklich alle diese Vergütungsbestandteile einbezogen haben und die Gesamtvergütung schließlich einem umfassenden Branchenvergleich mit anderen Unternehmen unterzogen haben, können Sie sich relativ sicher sein, dass Ihr Geschäftsführergehalt vor dem Betriebsprüfer Bestand haben wird.


Quellen:
ProFirma Januar/Februar 2011, S. 48/49
http://de.statista.com

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