So gehen Sie mit Geschäftspartnern um, die chronisch bescheißen möchten

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Der Mensch ist immer mehr oder weniger auf seinen eigenen Vorteil bedacht. Grundsätzlich spricht auch dagegen nichts, schließlich steht sich jeder am nächsten. Problematisch wird es aber für Sie, wenn ein Geschäftspartner Sie darum bittet, ihm in irgendeiner Art und Weise „entgegenzukommen“, die Sie vielleicht persönlich gar nicht unterstützen.

Bescheißen an allen Ecken und Enden

Überall, wo diese Menschen irgendetwas zum Positiven für sich drehen können, ergreifen sie die Gelegenheit. Hier einige Beispiele:
  • „Lassen Sie uns das doch schwarz abrechnen – dann kann ich mir die Mehrwertsteuer sparen und Sie müssen auch keine Einkommensteur bezahlen.“
  • „Könnten Sie das auf der Rechnung nicht etwas anders schreiben, damit ich das bei der Einkommensteuererklärung besser ansetzen kann?“
  • „Chef, könnten Sie mir nicht meinen Lohn bar auszahlen, dann merken die das von der Elterngeldstelle (Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse) gar nicht, dass ich noch was nebenher verdiene.
  • Beim Arzt: „Könnten Sie mir bitte auf meine Anwesenheitsbestätigung bitte eine Stunde mehr draufschreiben? Dann kriege ich von meinem Arbeitgeber die Zeit für die Anfahrt auch erstattet.“
Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen – sicherlich kennen Sie selbst auch einige Beispiele aus Ihrem eigenen geschäftlichen Umfeld, in denen Sie Ihr Geschäftspartner dazu bewegen möchte, ihm einen solchen „Gefallen“ zu tun.

Gefallen oder Beihilfe zu Rechtsverstößen?

Solange es sich tatsächlich um einen Gefallen handelt, den Ihr Geschäftspartner von Ihnen verlangt, können Sie immer noch für sich selbst entscheiden, ob Sie sich dazu breitschlagen lassen oder doch einmal die Kunst des Neinsagens lernen möchten. Das kommt vielleicht auch ein wenig darauf an, wie sehr Sie darauf angewiesen sind, dass Ihnen dieser Geschäftspartner positiv gesinnt bleibt.
 
Nicht mehr überlegen sollten Sie allerdings, wenn Sie Ihrem Geschäftspartner dabei helfen sollen, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die oben genannten Beispiele hören sich eigentlich harmlos an. Tatsächlich laufen sie alle auf eine mehr oder weniger schlimme Straftat hinaus, von Steuerhinterziehung über Schwarzarbeit undSozialversicherungsbetrug bis hin zu einem Betrug und der Erschleichung von staatlichen Leistungen.

Die Folgen dieses Verhaltens

Grundsätzlich ist es zunächst einmal kein Problem, wenn Sie Ihrem Geschäftspartner auf diese Art und Weise „unter die Arme greifen“ – schließlich wissen nur Sie und er Bescheid. Was jedoch passiert, wenn sich der andere darüber einmal verplappert? Die Strafanzeige bekommen Sie frei Haus geliefert! Davon abgesehen hat Ihr Geschäftspartner Sie immer ein bisschen in der Hand.
 
So gehen Sie mit einer solchen Situation richtig um:
  1. Prinzipien: Überlegen Sie sich zunächst genau, wo Sie die Grenze ziehen wollen. Möchten Sie Ihrem Geschäftspartner gerne kleinere Gefallen ermöglichen, solange sie in einem rechtlich einwandfreien Umfeld ablaufen? Oder möchten Sie sich dieser ständigen „Mauschlerei“ ganz entziehen? Legen Sie feste Prinzipien fest – und bleiben Sie ihnen treu!
  2. Erklärung: Der Moment ist gekommen und Ihr Geschäftspartner bittet Sie wieder einmal um einen seiner „Gefallen“. Nun müssen Sie ihm vorsichtig näherbringen, dass Sie damit ab sofort Schluss machen. Falls es erforderlich wird, erläutern Sie ihm Ihre Gründe, gehen Sie aber nicht in eine rechtfertigende Haltung.
  3. Hart bleiben: Es ist schwierig, besonders wenn es sich um einen Geschäftspartner handelt, auf den Sie angewiesen sind. Aber: Machen Sie sich immer deutlich, dass es kein Kunde dieser Welt wert ist, dass Sie ihm bei Straftaten helfen – denn genau darum handelt es sich dabei! 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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