So funktioniert die Befreiung von der GEZ

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Die wenigsten Menschen machen sich Gedanken darüber, wie viel sie für die GEZ bezahlen – schließlich können wir eh nichts daran ändern. Tatsächlich ist es jedoch so, dass sich viele von der Zahlung der GEZ Gebühren befreien lassen könnten.

Die Entwicklung der GEZ Gebühren

Entwicklung der RundfunkgebührenDie nebenstehende Grafik beschäftigt sich mit der Entwicklung der GEZ Gebuehren in den vergangenen 55 Jahren. Anfänglich betrug die Grundgebühr für ein Radio gerade einmal 1,02 Euro, der Fernsehempfang kostete 2,56 Euro. Das bedeutet, dass die Radiogebühren von 1954 bis 2009 um stolze 564% angestiegen, die Fernsehgebühren um 477 Prozent. Angesichts dieses Anstiegs sollte jeder einmal prüfen, ob eine GEZ Befreiung für ihn in Frage kommt.

Wer die GEZ Gebührenbefreiung nutzen kann

Einen Antrag auf die Befreiung von der GEZ können unter anderem folgende Personenkreise stellen:

  • Sozialhilfeempfänger
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Asylbewerber
  • Empfänger von Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • Blinde und Hörgeschädigte
  • Schwerbehinderte mit einem dauerhaften GdB von mindestens 80% (Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen)

Wie stellt man einen GEZ Befreiungsantrag?

Ein Formular für den GEZ Befreiung Antrag finden Sie auf der Website der GEZ. Diesen füllen Sie komplett aus und schicken ihn anschließend an die GEZ in Köln. Das Wichtigste ist dabei, dass Sie eine Bescheinigung beilegen, aus der hervorgeht, warum Sie die Befreiung von der GEZ für gerechtfertigt halten. Bei einem Schwerbehinderten wäre dies beispielsweise eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises. Auch der Bewilligungsscheid der jeweiligen bezogenen Leistung gilt als Nachweis.

Der GEZ Freistellungsantrag kann sogar vorsorglich gestellt werden, selbst wenn der jeweilige Umstand noch nicht eingetreten ist. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Bewilligung bzw. Zuerkennung gestellt wurde, beispielsweise ein Antrag auf Sozialhilfe. Die Vorgehensweise ist dann dieselbe. Sie müssen aber auf dem GEZ Befreiungsantrag ankreuzen, dass es sich um einen „vorsorglichen Antrag“ handelt.

Quellen:
GEZ
Statista (Grafik)

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