So erreichen Sie durch das gerichtliche Mahnverfahren einen Mahnbescheid
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Das gerichtliche Mahnverfahren gilt als eines der einfachsten und kostengünstigsten Mittel, um einen säumigen Zahler zur Zahlung zu bewegen. Allerdings ist es nicht immer der beste Weg, weshalb Sie vor der Einleitung einige Punkte prüfen sollten.
Der Mahnbescheid ist zwar schnell erstellt und recht kostengünstig, doch sollten Sie diesen Weg nur dann gehen, wenn Sie sicher sind, dass Ihre Forderung berechtigt ist und dies auch entsprechend beweisen können. Widerspricht der Schuldner dem von Ihnen erteilten Mahnbescheid, dann müssen Sie in der Regel Klage erheben, um an Ihr Geld zu kommen. Sie sind zwar nicht zur Klageerhebung verpflichtet, allerdings werden Sie anderweitig Ihre Forderungen kaum eintreiben können. Gerade als Existenzgründer mit wenigen finanziellen Rücklagen sollten Sie diesen Schritt genau überlegen.
Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens mit Mahnbescheid
Zunächst stellen Sie für das gerichtliche Mahnverfahren einen Antrag auf Erteilung eines Mahnbescheids. Die entsprechenden Formulare gibt es in jedem Schreibwarenhandel oder direkt beim zuständigen Amtsgericht. Mittlerweile können Sie den Mahnbescheid sogar online unter https://www.online-mahnantrag.de beantragen, wodurch Sie viel Zeit sparen können. Den Antrag schicken Sie an Ihr Amtsgericht, welches daraufhin ohne Prüfung Ihrer Forderung den Mahnbescheid erstellt und dem Schuldner zustellt.
Dieser hat nun zwei Wochen Zeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Wenn er dies tut, müssen Sie klagen, um an Ihr Geld zu gelangen. Bleibt der Widerspruch aus, beantragen Sie im nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid. Auch hier erhält der Schuldner erneut eine zweiwöchige Frist, binnen derer er gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen kann. Verstreicht auch diese Frist ohne Widerspruch, können Sie die Pfändung einleiten.
Vorteile beim Mahnbescheid
Wenn es so einfach wie im obigen Verlauf geschildert abläuft, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel, ohne dass es vorher zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist. Dieser bietet Ihnen als Existenzgründer, aber auch als gestandener Unternehmer einen klaren Vorteil: Sie erhalten eine Sicherung der Forderung über 30 Jahre. Sie kann also nicht, wie sonst üblich binnen drei Jahren verjähren.
Zudem können Sie Ihre Forderung direkt vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Möglich sind dabei die Sach-, die Konten- und die Lohnpfändung. Bei ersterer prüft der Gerichtsvollzieher, ob zu pfändende Gegenstände von Wert im Besitz des Schuldners sind. Diese können entsprechend verwertet werden. Bei der Kontopfändung beantragen Sie die Sperrung des Kontos. Sofern diese nicht aufgehoben wird, können Sie sich aus dem darauf befindlichen Guthaben bedienen. Die Lohnpfändung kommt dagegen nur bei Privatkunden in Betracht, die auch über ein Einkommen aus unselbständiger Arbeit verfügen.
Quelle:
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