Sicherheitslücke in der Datenübertragung nur teilweise behoben
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Die Verpflichtung zur elektronischen Übertragung der Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen rief sehr schnell Kritiker auf den Plan. Die Daten würden bei der monatlichen Übertragung ungeschützt versendet, so dass jeder Unberechtigte eine Umsatzsteuervoranmeldung für einen X-beliebigen Steuerpflichtigen abgeben könne, sofern er dessen Steuernummer kannte. Da die Steuernummer auf nahezu jeder Rechnung ersichtlich ist, war das also in der Tat eine bedenkliche Sicherheitslücke, welche jedoch zumindest weitestgehend von der Finanzverwaltung geschlossen wurde. Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 kann der Benutzer der Elstersoftware wählen, ob die Übertragung mit einer Authentifizierung oder ohne eine solche persönliche Kennung geschehen soll. Bei der Übertragung von Jahressteuererklärungen ist hingegen eine derartige Registrierung vorgeschrieben Der Benutzer muss ein Zertifikat erwerben, mit dem er sich auf www.elsteronline.de registriert hat. Nur so kann er an dem Verfahren teilnehmen. Leider unterstützen noch nicht alle Bundesländer diese Möglichkeiten.
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