Selbstständigkeit dank Insolvenzordnung attraktiver
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1999 wurde die neue Insolvenzordnung eingeführt. Sie ermöglicht es verschuldeten Unternehmern nach der Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren von der noch verbleibenden Restschuld befreit zu werden. Damit wird ein Neustart für verschuldete Personen deutlich erleichtert. Eine Studie des DIW Berlin befasst sich daraufhin mit den Auswirkungen der neuen Insolvenzordnung auf die Selbstständigkeit. Mehr als 20.000 Menschen wurden über Jahre hinweg befragt, um das Ergebnis zu ermitteln.
Dabei zeigte sich, dass die Insolvenzordnung, die schuldnerfreundlicher geworden ist, dazu beiträgt, mehr Menschen in die Selbstständigkeit zu bringen. Die Gründe dafür sollen im Folgenden kurz erläutert werden.
Rückversicherung durch Restschuldbefreiung
Im Rahmen der aktuellen Insolvenzordnung kann ein Schuldner seine Schulden, auch wenn sie noch so hoch sind, komplett abbauen. Dadurch ergibt sich, dass er die Chance auf einenschuldenfreien Neustart bekommt. Nach der Wohlverhaltensperiode, die mit sechs Jahren beziffert wird, sind alle Schulden weg, selbst wenn sie nicht vollständig zurück gezahlt werden konnten.
Durch diese Chance auf einen schuldenfreien Neustart scheint vielen Menschen das Risiko einer Selbstständigkeit nicht mehr ganz so erschreckend entgegen zu treten. Die Gründung einer eigenen Existenz wird häufiger in Angriff genommen.
Höhere Zinsen belasten
Natürlich hat die neue Insolvenzordnung auch eine Kehrseite der Medaille. Denn die Banken, die in aller Regel als Kreditgeber fungieren, tragen durch dieRestschuldbefreiung ein erhöhtes Risiko. Sie könnten entweder weniger Geld als erwartet aus gewährten Krediten zurück erhalten oder gar vollständige Kreditausfälle hinnehmen müssen.
Dieses Risiko lassen sie sich durch erhöhte Zinsen bezahlen. Oft werden auch nur geringere Kreditlinien gewährt oder das Darlehen wird vollständig versagt. Dadurch kann der Start in dieSelbstständigkeit erschwert werden. Die Studie des DIW Berlin hat jedoch gezeigt, dass der Versicherungseffekt der Insolvenzordnung für Gründer mehr wiegt, so dass sie sich von der Gründung nicht abhalten lassen.
Neuregelung der Insolvenzordnung geplant
Nicht zuletzt aufgrund der positiven Entwicklungen im Gründungsgeschehen der letzten Jahre, sowie der Erkenntnisse internationaler Studien, hat sich die Regierung eine Neuregelung der Insolvenzordnung überlegt. In den Krisenjahren dachte man darüber nach, die Insolvenzordnung noch etwas schuldnerfreundlicher zu gestalten. So soll die Wohlverhaltensperiode von sechs auf drei Jahre halbiert werden.
Dadurch verspricht sich die Bundesregierung mehr Gründungen in Deutschland. Diese würden wiederum für einen besseren Wettbewerb, mehr Innovationen und Arbeitsplätze sorgen.
In Anlehnung an: http://www.diw.de/
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