Selbständige erhalten wieder Krankengeld
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Ab dem 1. August 2009 erhalten Selbstständige und Freiberufler wieder Krankengeld ab der siebten Woche, wenn sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Durch die Gesetzesänderungen, die zunächst seit dem 1. Januar dieses Jahres galten, war dies ausschließlich möglich, wenn die Versicherten einen Wahltarif der Krankenkassen in Anspruch genommen haben. Nun erhalten sie das Krankengeld in Verbindung mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent. Durch eine erneute Änderung wurden die bisher gültigen Gesetze aufgehoben. Im Krankheitsfall müssen Selbstständige und Freiberufler jedoch weiterhin auf Besonderheiten achten.
Das gilt es im Krankheitsfall zu beachten
Um auf den Krankengeldanspruch zurückgreifen zu können, müssen die Betroffenen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorlegen. Nur wenn die eigene Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse gemeldet wird, hat ein Selbstständiger auch das Recht auf Krankengeld. Die Meldefrist beträgt hierbei bei allen Krankenkassen eine Woche nach dem Start der Arbeitsunfähigkeit. Entstand die Krankheit infolge des Berufes müssen sich Selbstständige und Freiberufler an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
Die Leistungen
Die Höhe des Krankengeldes ist auf maximal 70 Prozent des Einkommens begrenzt, das bei der Beitragsberechnung angegeben wurde. Zudem gibt es eine zeitliche Einschränkung in Hinblick auf die Zahlungen. Versicherte erhalten das Krankengeld innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit ausschließlich über eine Dauer von höchstens 78 Wochen.
Die Problematik besteht aber weiterhin darin, dass das Krankengeld erst nach Ablauf von sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Da Selbstständige und Freiberufler jedoch keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, sollten sie zumindest für die ersten Wochen in jedem Fall eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Hier kann die Höhe des Tagegelds frei gewählt werden, darf aber den tatsächlich erzielten Verdienst nicht übersteigen.
Quelle:
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