Schuldenerlass für privat versicherte – Gerechtigkeit für ehemals Selbständige
(1 Bewertungen)
Für viele Selbständige und Gründer ist die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung mit Vorteilen hinsichtlich der Beitragsbelastung verbunden. Denn eine Reihe von Tarifen der Krankenvollversicherung, bieten Einsteigertarife, welche in der Regel eher weniger Leistungen bieten und zugleich sehr günstig sind. Privatversicherte Selbständige und Gründer, welche jedoch in die Arbeitslosigkeit geraten sind und somit Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) werden, ist aufgrund des allgemeinen Krankenversicherungszwangs die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung versagt. Gründer und Selbständige, welche in diese Situation gerieten, wurden bisher Opfer der lückenhaften Gesundheitsreform.
Gesetzeswidrige Schuldenfalle durch die Gesundheitsreform
Laut Gesetzesregelung müssen die gesetzlichen Krankenkassen Empfängern von ALG 2 zu einem Tarif versichern, welcher höchstens 130,- Euro monatlich beträgt. Dieser Beitrag entspricht zugleich dem Beitrag, welcher der Sozialstaat durch die Jobcenter erstattet. Damit wird gesetzlich Versicherten praktisch der Beitrag zur Krankenversicherung komplett abgenommen. Die Einsteiger- und Basistarife, welche die privaten Krankenversicherungen führen und in denen insbesondere viele Gründer und Selbständige abgesichert sind, besitzen jedoch häufig höhere Beiträge als den gewährten Höchstsatz durch die Jobcenter. In der Praxis hatten die Jobcenter nun privat Versicherten Empfängern von Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) lediglich die gewährten 130,- Euro übernommen und der Differenzbetrag musste von den Versicherten selbst entrichtet werden. Diese finanzielle Mehrbelastung konnten viele nicht aufbringen und so blieben sie den Betrag schuldig.
Die betroffenen Parteien
1. Ehemals Selbständige in der Schuldenfalle
Für die ehemaligen Selbständigen war durch diese Regelung der Weg in die Schuldenfalle oftmals unausweichlich. Für eine Unterstützung durch die Jobcenter, im Amtsdeutsch " Grundsicherung für Arbeitssuchende" gibt es klare Regelungen hinsichtlich des angesparten Vermögens. Der Freibetrag für "Erspartes" beträgt allerdings nur 150 Euro pro Lebensjahr. Damit ist der Zugriff auf die Grundsicherung erst möglich, sobald das eigene Vermögen über diesen Freibetrag aufgebraucht ist. Damit bleibt faktisch kein Spielraum zur Begleichung der Differenz, zu den Krankenkassenbeiträgen, aus der Grundsicherung.
2. Die Situation der Gesellschaften der privaten Krankenversicherungen
Gerade die Anbieter der Einsteigertarife hatten in diesem Segment überwiegend Selbständige bzw. Gründer in der Krankenvollversicherung versichert. Die günstigen Tarife wurden seinerzeit gerade aus der strategischen Überlegung entwickelt, möglichst viele Selbständige für die PKV zu gewinnen und diese dann im Laufe der Zeit in die höherwertigen Tarife zu versichern. Allerdings wurden gerade die leistungsschwachen Tarife regelmäßig von Verbraucherschützern heftig kritisiert und zusätzlich wurden viele der Versicherten aufgrund der Regelung hinsichtlich der Bezuschussung durch die Jobcenter säumig.
3. Der Sozialstaat
Der unglückliche Zustand wurde seit längeren diskutiert und zog entsprechende rechtliche Auseinandersetzungen nach sich. Hierbei hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits im Januar das Urteil gefällt, dass der Sozialstaat, im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG-2) die Krankenversicherungsbeiträge auch zur PKV komplett übernehmen muss. Eine Umsetzung des Urteils ist bis heute nicht erfolgt.
Problemlösung durch Kompromiss zwischen dem PKV Verband und der Regierung
Die nun ausgehandelte Vereinbarung sieht vor, dass die kompletten Beiträge zur privaten Krankenversicherung direkt, durch die Jobcenter, an die Gesellschaften der privaten Krankenversicherung überwiesen werden. Damit würden zukünftige Zahlungsausfälle, analog zur gesetzlichen Krankenkassenlösung, konsequent vermieden werden. Von dieser Vereinbarung profitieren insbesondere die Privatversicherten, welchen damit die monatliche Beitragsentrichtung abgenommen wird. Zusätzlich erhalten die Versicherer mit Sicherheit Ihre Prämien. Im Gegenzug verzichten die privaten Krankenkassen auf Ihre Forderungen gegenüber den säumigen Versicherten.
Fazit und offene Fragen
Grundsätzlich scheint die angedachte Vereinbarung insbesondere perspektivisch für betroffene Versicherte und den Versicherungen die wichtigsten Probleme zu lösen. Gerade der Schuldenerlass, welcher für die Gesellschaften der PKV, vermutlich insgesamt ein eher geringen Beitrag darstellt, ist jedoch für die Empfänger von ALG 2 enorm wichtig. Damit könnten vermutlich vielen Betroffenen die finanzielle Belastung, welche mittlerweile sich zu einem Schuldenberg summiert haben, genommen werden. Zusätzlich sind auch die laufenden Kosten deutlich geringer, durch die Übernahme der Beiträge.
Unklarheiten
Inwiefern diese Vereinbarung rückwirkend Einfluss hat, ist indes noch nicht geklärt. Während den Säumigen die Schulden erlassen werden, müssten denjenigen, die es geschafft haben ihre Beiträge zu begleichen, konsequenterweise auch die Beiträge der Vergangenheit erlassen werden. Dies würde bedeuten, dass die Versicherer nicht nur auf die ausstehenden Beiträge verzichten, sondern bei denen die gezahlt haben, die Beiträge rückerstattet. Bis dato ist hierzu nichts bekannt. Inwiefern diejenigen die gezahlt haben, ihre finanzielle Interessen rechtlich geltend machen werden, bleibt abzuwarten.
Weitere Informationen unter:
Quellen:
private-krankenversicherung-beitragsvergleich.orgmediafon.net
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
- Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung trotz Kleingewerbe?
- Kleingewerbe-Anmeldung für 2 Monate möglich?
- Krankenversicherung als nebenberuflich Selbstständige und 400€ Job
- Welche Kosten habe ich mit der Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe und einem Teilzeitjob?
- Nebengewerbe mit Onlineshop in Elternzeit
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.