Das sollten Sie im punkto Steuern und Finanzamt beachten
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Teil 12 von 12 aus der Serie:
Existenzgründung mit eBay in 12 Schritten
Existenzgründung mit eBay in 12 Schritten
- Der Weg zum eigenen Onlinehandel mit oder ohne eBay
- Ihre Geschäftsidee für eBay oder den Onlineshop
- Ihre Zielgruppe bei eBay oder im Internet finden
- Markt- und Produktanalyse bei eBay und im Onlineshop
- Marketing für eBay und Onlineshop
- Businessplan für eBay oder einen Onlineshop
- Betriebs- und Geschäftsausstattung für den Onlinehandel
- Fördermittel zur Existenzgründung im E-Commerce beantragen
- Finanzierung eines Onlineunternehmens
- Amtswege und Behördengänge auch für Onlinehändler
- Erfahren Sie, was alles als Betriebsausgabe abzugsfähig ist
- Das sollten Sie im punkto Steuern und Finanzamt beachten
Wie schön wäre das Leben ohne Steuern, Beiträge und Abgaben sowie denen die genau das von uns wollen - dem Finanzamt. Man könnte seine ganze Kraft in die Arbeit, das Verkaufen von Waren, die Neugewinnung von Kunden und günstigen, zuverlässigen Lieferanten stecken. Aber nein, regelmäßig sind Formulare auszufüllen, Einnahmen und Ausgaben zu erfassen, um danach die Umsatzsteuer an das Finanzamt oder die Gewerbesteuer an die Städte oder Gemeinden abzuführen.
Selbst ist der Mann oder die Frau
Geld sparen heißt die Devise bei vielen Onlinehändlern, das stellen wir regelmäßig bei den Fragen in unserem Forum für Existenzgründer unter www.gruenderlexikon.de/forum fest. Steuerberater sind teuer, da macht man die Buchführung und die Meldungen zum Finanzamt lieber selbst und so nehmen die Probleme und Fragen ihren Lauf. Wie geht dies und wie geht das, muss ich das so machen oder soll ich das abgeben? Der eBay-Händler bzw. der Shopbetreiber verbringt tatsächlich bis zu 50% der zur Verfügung stehenden Zeit mit Bürokratie, die eigentliche Arbeit bliebt dabei liegen. Wohlgemerkt die Arbeit, die das Geld ins Haus bringt. Für den Gründer eines Onlineshops sind sehr viele Dinge von größter Wichtigkeit, wir berichteten in den vergangenen Ausgaben unserer Reihe ausführlich. Doch nicht wenige klammern sich an den buchhalterischen und bürokratischen Arbeiten fest. Die Geschäfte laufen am Anfang schleppend und so sehen die Gründer die Büroarbeit, das Rechnung schreiben oder den ständigen Ärger mit den Ämtern als ihre Ersatzarbeit ohne es zu merken. Von diesem Denken sollte man sehr schnell runterkommen, denn wird die Verkaufsarbeit beieBay mal mehr, ist sie einfach nicht zu bewältigen, da die Administration den Großteil verschlingt.
Was ist für das Finanzamt zu tun?
Regelmäßig müssen die Einnahmen und Ausgaben erfasst werden, das kann entweder per Hand geschehen, vorzugsweise jedoch mit einer Software. Denn genau diese Software sollte aus den Einnahmen und Ausgaben die Umsatzsteuer herausrechnen und nach der Erfassung einen an das Finanzamt zu zahlenden oder den erstattungsfähigen Betrag ermitteln. Die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und die Zahlung der Umsatzsteuer ist jedoch nur für umsatzsteuerpflichtige Existenzgründer notwendig. Ist der Shopbetreiber oder eBay-Händler aufgrund eines Antrags von der Umsatzsteuer befreit, so entfällt die monatliche Abgabe und Zahlung. Doch wer entscheidet das?
Umsatzsteuerbefreit durch die Kleinunternehmerregelung
Das Finanzamt hat für Unternehmer und Existenzgründer eine Vereinfachung geschaffen, die gerade den kleinen und umsatzschwachen Gründern hilft Arbeit, Zeit und somit Geld zu sparen. Betragen die voraussichtlichen Umsätze des Gründers nicht mehr als 17.500,- EUR so kann er von der so genannten Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, der Onlinehändler kann sich also von der Umsatzsteuer befreien lassen. Damit entfällt eben auch die regelmäßige Verpflichtung der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Zahlung der angemeldeten Beträge. Ob Sie auch zu der Gruppe gehören, können Sie mit dem kostenfrei nutzbarenOnlinerechner zur Kleinunternehmerregelung herausfinden.
Alle anderen sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmer
Sofern sie also nicht als Kleinunternehmer durchgehen, weil Ihr Umsatz oberhalb der Grenze liegt, so müssen die Umsätze durch den Verkauf der Ware im Onlineshop oder beieBay der Umsatzsteuer unterzogen werden. Als kleines Trotzpflaster: Sie bekommen dann aber auch die 19% Umsatzsteuer aus Ihren Ausgaben vom Finanzamt zurück.
Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinden oder Städte gezahlt
Eine Onlineshopbetreiber hat in Deutschland nicht nur die Umsatzsteuer zu berücksichtigen, sondern ist auch der Gewerbesteuer unterlegen. Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Gewerbetreibende mit seinem angemeldeten Gewerbebetrieb, also mit seinem Onlineshop oder demeBay-Handel.
Die Gewerbesteuerpflicht des Onlinehändlers beginnt in der Regel mit der Betriebseröffnung und der damit nach außen erkennbaren wirtschaftlichen Tätigkeit also dem Einkauf von Waren, dem Anbieten von Produkten bzw. dem Einstellen von eBay-Artikeln. Ähnlich wie bei der Umsatzsteuer ist auch hier eine selbstständige und nachhaltige Tätigkeit sowie eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig. Die Gewerbesteuerpflicht endet entweder mit der Veräußerung oder mit der Aufgabe oder Verpachtung des Onlineunternehmens.
Schema zur Gewerbesteuerberechung:
Gewinn oder Verlust laut Einkommensteuergesetz
+/- Hinzurechnungen und Kürzungen gem. §§ 8,9 GewStG
- Verlustvortrag aus früheren Jahren
= Gewerbeertrag (vorläufig)
- Rundungsdifferenz auf volle 100 EUR
- Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG
= Gewerbeertrag
= Steuermessbetrag
x Hebesatz der Stadt oder Gemeinde
= Gewerbesteuer
Gewerbesteuerpflicht ja – Gewerbesteuerzahlung nein
Die Gewerbesteuerpflicht des eBay-Verkäufers muss allerdings noch nicht bedeuten, dass jeder verdiente Euro zu einer Gewerbesteuerzahlung führt. Zum Glück existieren da noch gewisse Freibeträge. Ist der Existenzgründer eine natürliche Person, also keine Kapitalgesellschaft oder ähnliches, dann besteht für jeden Einzelunternehmer ein Freibetrag von 24.500,- EUR.
Nach obiger Berechnung bedeutet dies also bis zu einem jährlichen Gewinn von 24.500,- EUR keine Gewerbesteuer, sofern keine Kürzungen oder Hinzurechnungen (die bei nicht gewerblich verschuldeten Onlineverkäufern in der Regel recht selten sind) zu berücksichtigen sind.
Unsere abschließenden Tipps...
...und diese gelten nicht nur für die gute und reibungslose Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
1. Zahlungsaufforderungen und Schriftverkehr nicht ignorieren
Sofern das Finanzamt schriftliche Aufforderungen oder Erinnerungen sendet, sollten diese auf keinen Fall ignoriert werden. Die Situation wird dadurch nur noch schlimmer und es entstehen zusätzliche Verspätungs- und Säumniszuschläge. Sobald dieser Papierwust dem Powerseller zu viel wird, sollte er sich spätestens um kompetente Hilfe bemühen. Im Zweifel kann durch ein Einspruch die Situation geklärt werden. Dabei die Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen, sonst laufen die Kosten weiter.
2. Pünktlich zahlen
Sind die angemeldeten Beträge unstrittig, so müssen diese auch rechtzeitig zum Fälligkeitsstichtag bezahlt werden. Andernfalls drohen zusätzliche Kosten in Form von Säumniszuschlägen. Abhilfe schafft immer die Genehmigung zum Lastschrifteinzug, so kann man eine fällige Zahlung nicht vergessen.
3. Ordnung ist das halbe Leben
Die Existenzgründung mit einem Onlineshop erfordert an sich schon ein hohes Maß an Ordnung und Ablagesystematik, da sämtliche Informationen und Dokumente zunächst papierlos also online zur Verfügung stehen. Diese Gewissenhaftigkeit muss sich auch in der Belegsortierung und der Ablage der weiteren Dokumente fortsetzen, so hat der eBay-Händler halbe Arbeit bei der regelmäßigen Aufarbeitung und Erstellung der Anmeldungen und Zahlungen für das Finanzamt.
4. Rufen Sie doch mal das Finanzamt an
Nach dem Erhalt von Briefen mit Aufforderungen oder Hinweisen ist es nicht verboten, mal den Sachbearbeiter beim Finanzamt anzurufen. Mit ihm einfach das künftige Vorgehen mündlich abklären oder den zu verfassenden Brief vorher besprechen, bevor man falsche und unnötige Arbeiten ausführt und so weitere Briefe vom Amt erhält.
5. Outsourcing ist meist billiger als selber machen
Sie sollten über die Vorgänge in ihrem jungen Onlinehandel bescheid wissen, versuchen sie jedoch nicht alles selbst zu machen. Wiederkehrende Arbeiten oder nervige Bürokratie lagern Sie einfach aus dem Unternehmen aus. Darüber lassen Sie sich ein Angebot von dem Dienstleistern erstellen und erleben so keine bösen Überraschungen. Nutzen Sie die Möglichkeiten und lassen Sie Fachleute für sich arbeiten oder reparieren Sie auch Ihren kaputten Fernseher selbst?
Zum Schluss dieser Reihe bleibt uns nur noch Ihnen mit Ihrem Onlineshop oder dem eBay-Verkauf viel Erfolg und volle Auftragsbücher zu wünschen. Unsere 12 angerissenen Themen können Ihnen dabei allerdings nur eine Hilfe sein, um Abläufe zu verbessern oder zu überdenken. Die professionelle Beratung und Hilfe kann dadurch auf keinen Fall ersetzt werden, da das Thema Existenzgründung mit einem Onlineshop zu komplex ist. Sie können Sie sich an uns wenden, wir helfen Ihnen gern.
Quelle:
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E-Books
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit (Download nur für Registrierte Benutzer)
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Lexikon
- Software
- Kleinunternehmerregelung
- Freibetrag
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuervoranmeldung
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Magazin
- Der Weg zum eigenen Onlinehandel mit oder ohne eBay
- Erfahren Sie, was alles als Betriebsausgabe abzugsfähig ist
- Businessplan für eBay oder einen Onlineshop
- Amtswege und Behördengänge auch für Onlinehändler
- Ihre Geschäftsidee für eBay oder den Onlineshop
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Vorlagen
- Rechnung mit Umsatzsteuer (Download für nur 1,99 €)
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- Torsten Montag
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