Rückzahlungspflicht beim Gründungszuschuss

(1 Bewertungen) +1 -0


Ab dem 1. November 2011 treten die neuen Gesetzesänderungen für den Gründungszuschuss in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gibt es wesentliche Änderungen für Arbeitslose, die eine Selbstständigkeit planen. Die ab November geltenden Regelungen umfassen unter anderem einen kürzeren Förderungszeitraum, weniger Fördermittel und einen Wegfall des Rechtsanspruchs auf die Förderung. Der Gründungzuschuss, der von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, war bisher auch nicht rückzahlungspflichtig

Gibt es eine Rückzahlungspflicht?

In einem Expertengespräch mit Dr. Andreas Lutz konnte das Gründerlexikon klären, ob der Gründungszuschuss bei Erfolglosigkeit in dem neuen Gesetz rückzahlungspflichtig ist.

Dr. Andreas Lutz: "Zu einer Rückzahlungsforderung kann es nur kommen, wenn man bewusst falsche Angaben gemacht hat bei der Antragstellung oder der Informationspflichten nicht nachgekommen ist, also z.B. nicht gemeldet hat, dass man nicht mehr hauptberuflich selbständig ist."

Diese Aussage ist für alle Selbstständigen eine Erleichterung, denn somit ist die Befürchtung, dass es für den neuen Gründungszuschuss eine Rückzahlungspflicht bei Erfolglosigkeit gibt, aufgehoben. Die Ausnahme bilden Gründer, bei denen ein Täuschungsversuch gegenüber der Agentur für Arbeit vorliegt. Bei einem Betrugsversuch verhängt der Staat die Rückzahlungspflicht gegenüber der Person, die die Förderung in Anspruch genommen hat.

Der Experte

Dr. Andreas Lutz

 

Dr. Andreas Lutz ist Experte rund um den Bereich Gründungszuschuss. Er ist Autor der Buchreihe "jeder-ist-unternehmer.de"  und Veranstalter von bundesweiten Seminaren und Gründercoachings. Weiterhin bietet er auf seiner Website Informationen zum Thema  geförderte Gründungen an.

Quelle:
gruendungszuschuss.de

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


  • Wir haben festgestellt, das hauptsächlich Gründer mit dieser Aussage zu uns kommen, die einen Steuerberater als Existenzgründerberater eingesetzt haben. Scheinbar kursiert unter den Steuerberatern die Meinung, dass bei Erfolglosigkeit eine Rückzahlungpflicht des Gründungszuschusses besteht.

    Kommentar kommentieren


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Vorlagen

Interessantes aus den Onlinerechner

Über den Autor Facebook_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Jennifer Schaub
  • Ursprünglich komme ich aus Nordhessen, genau genommen aus Grebenstein. Während meines Studiums an der Hochschule Darmstadt machte ich den Bachelor und Master in Information Science and Engineering.