Richtlinie zum "Gründercoaching Deutschland" der KfW-Bankengruppe geändert
(2 Bewertungen)Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus
Zum 1. April hat hat sich die Gesetzeslage der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente in der Arbeitsförderung (SGB III) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) grundlegend geändert. Das betrifft auch eine Neustrukturierung der Fördermittel für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten. Bisher hatten Leistungsempfänger der Agentur für Arbeit, die sich selbständig gemacht haben, Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Dieser umfasste Leistungen zum Lebensunterhalt für neun Monate in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes sowie für 15 Monate einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 300 Euro monatlich. Jetzt entfällt der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss und die Leistungen für den Lebensunterhalt der Gründer werden auf sechs Monate begrenzt. Dadurch sollen mehr als 70 Prozent der Ausgaben für den Gründungszuschuss im Jahr 2010 eingespart werden. Das entspricht einer Summe von 1,33 Milliarden Euro jährlich.
Durch den Wegfall des gesetzlichen Anspruches auf den Gründungszuschuss wird die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus deutlich erschwert und für viele potentielle Existenzgründer unmöglich gemacht. Damit wird die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland spürbar abnehmen. Wer diesen Schritt mit Unterstützung der Agentur für Arbeit jetzt machen möchte, muss sich auf einen umfangreichen Bewilligungsmarathon, nicht nur durch die Agentur für Arbeit, sondern auch von kompetenten Drittpersonen wie die IHK, die Handwerkskammer, Kreditinstitute oder ähnliche Einrichtungen gefasst machen. An dieser Stelle helfen nur Geduld, sauber angefertigte Finanzkalkulationen und überzeugende Standortanalysen und Geschäftspläne.
Um dieser Ungleichbehandlung zwischen Existenzgründern, die aus der Arbeitstätigkeit heraus bzw. aus der Arbeitslosigkeit starten, eine Stimme zu geben, engagiert sich das Gründerlexikon aktuell für die Petition zur Förderung des KfW Gründercoachings zu 90 Prozent.
Aufgrund dieser gesetzlicher Änderungen - Instrumentenreform 2012 - hat die KfW-Bankengruppe ihre Richtlinie für alle Beraterinnen und Berater "Gründercoaching Deutschland" angepasst. Bezogen auf die Thematik von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus gilt folgendes:
- Bis zum 31.03.2012 waren die an die KfW-Bankengruppe einzureichenden Bescheide nach § 57 SGB III bzw. § 16 c SGB II für die Beantragung der Fördermittel zu erstellen.
- Seit dem 01.04.2012 gilt eine Bewilligung der Bescheide nach § 93 SGB III bzw. § 16 c, Absatz 1, SGB II. Jedoch besitzen die bis zum 31.03.2012 ausgestellten Bescheide weiterhin ihre Gültigkeit.
Vereinfachungen in der Programmabwicklung "Gründercoaching Deutschland" (GCD und GCD-AL)
Das Programm-Merkblatt, das Antragsformular und der Schlussverwendungsnachweis enthalten nun den deutlichen Hinweis darauf, dass der Berater zu keiner Zeit und in keiner Form die Selbstbeteiligung des Gründers an der Beratung zahlen darf. Dieser Punkt wurde explizit aufgenommen, um missbräuchlichem Verhalten vorzubeugen.
Ab dem 16.05.2012 dürfen Gründer auf dem Formular "Schlussverwendungsnachweis" (Formularnummer 600 000 1663) eine Erklärung in eigener Sache abgeben, wenn sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dadurch wird die Einreichung eines gesonderten Nachweises überflüssig.
FAQ-Listen im Berater-Forum aktualisiert
Im geschützten Beraterbereich unter https://beraterforum.kfw.de/ die FAQ-Liste zum GCD und GCD-AL überarbeitet und steht jetzt aktuell zur Verfügung.
Hinweise für die Bearbeitung der Anträge
- Für den Antrag nach § 20 SGB II sind nur Antragsteller berechtigt, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausweisen können. Kosten für die Unterkunft und die Heizung gehören nicht dazu.
- Jedwede von der KfW-Bankengruppe genannte Fristen sind einzuhalten. Diese Zeitangaben sind auch dann gültig, wenn ein Änderungsantrag gestellt wird. Wechselt der Antragsteller im GCD-AL seinen Berater, muss der Änderungsantrag sowie die anschließende Vertragsunterzeichnung innerhalb eines Jahres vorliegen, um die Voraussetzungen für die Förderung zu erfüllen.
- Damit der GCD bzw. GCD-AL durchgeführt werden kann, ist vor einer Zusage durch die KfW eine Empfehlung des für den Gründer zuständigen Regionalpartners Voraussetzung. Erst nach der Zusage durch die KfW darf der Coachingvertrag im GCD und GCD-AL abgeschlossen werden.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, weil der Berater bei der KfW nicht freigeschaltet ist, muss ein Neuantrag gestellt werden. Bisher wurde in diesem Fall eine Kulanzregelung praktiziert, die hiermit ihre Gültigkeit verliert.
- Im Formular "Schlussverwendungsnachweis" sind unter Ziffer 4 alle Beratungsinhalte sowie die dazugehörige Stundenanzahl als Stichwortliste aufzuführen. Verweise auf Unterlagen, die der KfW nicht vorliegen, sind zu vermeiden.
- Die "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2011" lief per 31.12.2011 aus. Deshalb wurde die "De-minimis"-Erklärung, die für die Anträge des Förderprogramms "Gründercoaching Deutschland" ebenfalls unerlässlich ist, per 16.03.2012 aktualisiert.
- Für Anträge, die nach dem 01.04.2011 gestellt werden, entfällt die Einreichung des Beratervertrages sowie des Abschlussberichts. Diese Dokumente werden nur auf Anforderung durch die KfW nachgereicht.
Ab dem 16.05.2012 wird das neue Programm-Merkblatt unter www.gruender-coaching-deutschland.de, in der Rubrik "Antrag, Formulare, Richtlinie, Merkblätter" erhältlich sein. Aber auch im Archiv des KfW Beraterforums unter beraterforum.kfw.de sowie im Downloadcenter der KfW selbst unter www.kfw.de/merkblaetter wird das Formular veröffentlicht. Per Telefon oder per Email kann das Programm-Merkblatt unter der KfW-Bestellnummer 600 000 0103, Programm-Merkblatt zum Gründercoaching Deutschland 05/2012, geordert werden. Darüber hinaus stehen die Formulare "Schlussverwendungsnachweis" und "Muster Antrag" per 16.05.2012 in der aktualisierten Form zur Verfügung. Ab diesem Datum entfällt der Download des Muster-Coachingvertrages. Auf der Antragsplattform werden die Dokumente zum 16.05.2012 ebenfalls aktualisiert.
Quelle:
KfW BankengruppeArtikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
-
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
-
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
-
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch steuerlicher Erfassungsbogen genannt, erhält jeder...
-
So berechnen Sie die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer nach brutto oder netto
zum Magazin
Zuletzt geschrieben
-
Die 5 "P"s des Marketings für den Amazon Marketplace

Für die Leser des Gründerlexikons veröffentlicht der Autor, Markus Fost Auszüg...
-
Erfolgsfaktoren bei der Existenzgründung mittels Amazon Marketplace

Für die Leser des Gründerlexikons veröffentlicht der Autor, Markus Fost ...
-
Einordnung des Amazon Marketplace Geschäftsmodells
Für die Leser des Gründerlexikons veröffentlicht der Autor, Markus Fost Auszüg...
-
10 Pflichten des Arbeitgebers bei der Erstellung einer Lohnabrechnung
Neu in Hamburg: phase:zwei Wirtschaftsmesse vom 19. - 20.9.2013
zum Magazin
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Neueste Artikel im Magazin
- Die 5 "P"s des Marketings für den Amazon Marketplace
- Erfolgsfaktoren bei der Existenzgründung mittels Amazon Marketplace
- Einordnung des Amazon Marketplace Geschäftsmodells
- 10 Pflichten des Arbeitgebers bei der Erstellung einer Lohnabrechnung
- Neu in Hamburg: phase:zwei Wirtschaftsmesse vom 19. - 20.9.2013
Über den Autor

- Ina Doering
- Ich wollte Schriftstellerin werden, wie ich einmal ganz entschieden in einem Schulaufsatz zum Ausdruck brachte. Der erste Weg führte mich in die Redaktion der lokalen Tageszeitung. Hier lernte ich als Jugendkorrespondentin die ersten Grundlagen der Schreibkunst. Da meine Eltern jedoch meinen Schulbesuch nicht bis zum Abitur ausdehnen wollten, erwarb ich zuerst den Abschluss eines Facharbeiters für Schreibtechnik und wählte danach ein einjähriges Direktstudium "Sonderabitur", um an der Ingenieurhochschule Dresden Informatik zu studieren. Studium, Familie, Arbeit und gesundheitliche Probleme drängten mich, meinem Leben erneut eine andere Richtung zu geben. Nach der Maueröffnung 1990 entschied ich mich spontan, ab sofort als Freie Journalistin zu arbeiten. Heute arbeite ich als Fachautorin und Unternehmensberaterin. Vor allem kann ich endlich schreiben und habe noch viel vor ...
- ina_doering@web.de
