Prüfen Sie die Verträge
(1 Bewertungen)Für die Franchise-Gründung wird fast immer ein Vertrag vonnöten sein. Dabei sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, diesen zu prüfen. Will Sie ein Franchisegeber zur schnellen Unterschrift drängen, lassen Sie lieber die Finger von dem Angebot, das bringt herzlich wenig. Wollen Sie die Franchise-Gründung als zweites Standbein zu einer bestehenden unselbstständigen Tätigkeit oder einer Selbstständigkeit vornehmen, prüfen Sie, ob dies in den Vertragsklauseln geregelt ist oder ob Sie vom Franchise-System in solchen Fällen ausgeschlossen werden.
Wichtige Punkte im Vertrag
Ebenfalls sollte der Franchisegeber Ihnen einen Gebietsschutz einräumen. Auch die KfW sollte den Franchise- Vertrag bereits anerkannt haben. Meist wird ein Franchise- Vertrag überzehn Jahre abgeschlossen, vorher kommen Sie kaum aus dem Vertrag heraus. Diese lange Bindung zeigt, wie wichtig es ist, sich umfassend über den Franchisegeber zu informieren, bevor man sich entschließt, mit diesem auf so lange Sicht zusammenzuarbeiten.
Ebenfalls wird im Franchise-Vertrag geregelt, ob Verlängerungen vorgesehen und möglich sind. Welche Vertragslaufzeiten dann in Frage kommen, sollten Sie genauso aus dem Vertrag ersehen können. Durch Unachtsamkeiten kann es immer einmal zu Verstößen gegen die Regularien aus dem Vertrag kommen. Prüfen Sie, ob der Franchisegeber in diesen Fällen das Recht zur fristlosen Kündigung hat oder erst einmal eine Abmahnung schreiben muss. Auch sollten SieVertragsstrafen sehr genau überprüfen, da diese schnell zu hoch ausfallen.
Wichtige Punkte zur Auflösung der Zusammenarbeit
Früher oder später wollen Sie das Geschäft vielleicht wieder aufgeben oder verkaufen. In einem seriösen Franchise-Vertrag sind die Möglichkeiten zur Veräußerung des Geschäfts genau geregelt. Oftmals können Sie auch nicht einfach so aus dem Geschäft aussteigen, sondern müssen sich an ein Wettbewerbsverbot halten. Dabei gibt es teils erhebliche Unterschiede, so reichen manchmal schon kleine Veränderungen im Sortiment oder Erscheinungsbild, um weiterhin tätig bleiben zu dürfen.
Überprüfen Sie, ob eine Anfangsschulung im Vertrag vorgesehen ist oder eine Konkurrenzklausel besteht. Wenn das Firmenlogo und der Name des Franchisegebers verwendet werden sollen, bestehen Sie auf die vertragliche Zusicherung bestehender Schutzrechte, wie der Eintragung im Patentamt.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Magazin
- Franchise-Vertrag: Diese Punkte müssen enthalten sein
- Das sollten Sie bedenken, wenn Sie mit Franchising gründen wollen
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- Sabine Hutter
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