Privatinsolvenz: Chance zum Ausstieg aus der Schuldenfalle?

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Die Privatinsolvenz, die in einer vereinfachten Form seit 2008 genutzt werden kann, erscheint oft als die einzige Möglichkeit, sich von seinen Schulden zu befreien. Allerdings muss auch hier genau unterschieden werden. Denn die Privatinsolvenz ist nur für Privatpersonen gedacht. Existenzgründer, die mit ihrem Unternehmen verschuldet sind, müssen die übliche Insolvenz durchleben, eine Privatinsolvenz kommt für sie nicht in Frage.

Den Ablauf des Verfahrens sollten Schuldner ebenfalls kennen, denn er lässt sich in drei Stufen unterscheiden. Außerdem gibt es Schulden, die auch mit der Privatinsolvenz nicht abgeschüttelt werden können. Das sollte jedem klar sein. Ebenfalls gilt, dass die Privatinsolvenz nur dann greift, wenn Schuldner eine eiserne Disziplin an den Tag legen.

Ablauf der Privatinsolvenz

An erster Stelle steht der außergerichtliche Einigungsversuch. Dieser sollte in jedem Fall von einem anerkannten Schuldnerberater begleitet werden, da er den Versuch später bescheinigen muss. Hierbei wird mit allen Gläubigern verhandelt, wobei ein Zahlungsplan vorgelegt wird. Stimmen die Gläubiger nicht zu, was in den meisten Fällen der Fall ist, da kein pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, beginnt die zweite Stufe.

Hierbei wird das Gericht angerufen, welches versuchen soll, eine gütliche Einigung zu erzielen, der jedoch mindestens die Hälfte der Gläubiger zustimmen muss. Da bei vielen Schuldnern gar nichts zu holen ist, wird es hier kaum zu einer Einigung kommen, weshalb dieses Verfahren auch ausgesetzt werden kann. Es muss dann ein Treuhänder eingesetzt werden, der das Vermögen des Schuldners prüft und alle pfändbaren Einkommen und Vermögen verwertet und an die Gläubiger auszahlt.

Im dritten Schritt folgt die so genannte Wohlverhaltensperiode. Während dieser Zeit muss der Schuldner jeden Betrag, der über dem Selbstbehalt von 985 Euro liegt, an die Gläubiger zahlen. Hat er keinen Job, ist er verpflichtet, jegliche zumutbare Tätigkeit auszuüben. Bei einem Umzug hat sich der Schuldner entsprechend beim Treuhänder zu melden.

Die Restschuldbefreiung

Die Wohlverhaltensperiode in der Privatinsolvenz beträgt sechs Jahre. Erst dann folgt die Restschuldbefreiung, mit der alle noch offenen Schulden verfallen. Ausnahmen gelten für Schadenersatzforderungen und Geldstrafen aufgrund krimineller Handlungen. Auch Unterhaltszahlungen können nicht erlassen werden. Die Privatinsolvenz ist somit eine gute Lösung, um schuldenfrei zu werden, erfordert jedoch auch ein sehr großes Durchhaltevermögen und eiserne Disziplin.

Quelle:
Focus

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