Private Nutzung des Telefons bei mehreren Rufnummern oder Anschlüssen
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Viele Unternehmer haben heutzutage kein auswärtiges Büro mehr, sondern arbeiten von Zuhause aus. Hier stellt sich die Frage, wie die betrieblichen Telekommunikationsaufwendungen (Festnetz, Internet, Handy) steuerlich behandelt werden müssen. Ist ein Betriebsausgabenabzug überhaupt möglich? Muss man eine private Nutzung versteuern? Im Idealfall wird ein Anschluss nur zu betrieblichen Zwecken genutzt, so dass man die Kosten voll als Betriebsausgabe absetzen kann. Häufig ist es aber so, dass nur ein Anschluss mit mehreren (betrieblichen und privaten) Nummern existiert und die Abrechnung pauschal („Flatrate“) erfolgt. Dann ist es nahezu unmöglich, die beruflichen und privaten Kosten aufzuteilen. Grundsätzlich muss man zwischen folgenden Konstellationen unterscheiden.
Der Anschluss ist betrieblich
Ein Anschluss ist immer dann dem Betrieb zuzurechnen, wenn die Privatnutzung von untergeordneter Bedeutung ist, das heißt nur etwa 10 Prozent beträgt. In diesem Fall kann man zwar sämtliche Kosten als Betriebsausgaben absetzen, muss allerdings eine eventuelle Privatnutzung wieder herausrechnen. Um den Wert dieser Nutzungsentnahme zu ermitteln, kann man detaillierte Aufzeichnungen über alle Telefon- und Internetverbindungen führen, um den beruflichen Anteil nachzuweisen. Wem das zu aufwendig ist, der kann auch einen pauschalen Anteil für die Privatnutzung anzusetzen. Die Finanzämter akzeptieren hierbei üblicherweise zwischen 20 und 25 Prozent.
Der Anschluss ist privat
Sobald ein Anschluss überwiegend für private Zwecke genutzt wird, werden die Aufwendungen dafür als Kosten der Lebensführung grundsätzlich nicht steuerlich berücksichtigt. Lediglich die anteiligen Kosten für betriebliche Verbindungen stellen Betriebsausgaben dar. Bei einem Privatanschluss muss man daher die betriebliche Nutzung nachweisen. Das kann einerseits durch genaue Aufzeichnungen über alle Telefonate und Internetsitzungen geschehen. In der Praxis akzeptieren die Finanzbehörden oft auch einen pauschalen betrieblichen Anteil von höchstens 20 Prozent oder 20 Euro im Monat.
Zu den Aufwendungen für einen Anschluss gehören nicht nur die Kosten für Grundgebühren, Verbindungen oder Flatrates. Auch die Anschaffungs-, Installations- und Wartungskosten für Handy, Festnetz und Internet kann man steuerlich geltend machen.
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