Pressemitteilungen veröffentlichen

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Wir veröffentlichen grundsätzlich nur professionelle und themenrelevante Pressemitteilungen im Gründerlexikon. Folgende Themen werden von uns bevorzugt:

  1. Existenzgründung oder Selbständigkeit
  2. Hilfreiche Services oder Tools für Existenzgründer im Netz
  3. Onlinerechner, Checklisten oder ähnlicher Mehrwert für Gründer
  4. Statistiken oder andere informative Artikel zur Gründung
  5. Wettbewerbe oder ähnliche Veranstaltungen für Gründer

Wie können Sie Ihre Pressemitteilung veröffentlichen?

  1. Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung per Mail zu, nach eingehender Prüfung entscheiden wir über die Veröffentlichung der Pressemitteilung.
  2. Bei einer längerfristigen Zusammenarbeit erhalten Sie die Zugangsdaten als Autor zum direkten veröffentlichen ihrer Pressemitteilungen im Magazin des Gründerlexikon des.
  3. Nach redaktioneller Prüfung wird die Pressemitteilung von uns freigeschaltet.

Was erwarten wir als Gegenleistung für die Veröffentlichung?

Im Gegenzug für die Veröffentlichung Ihrer Pressemitteilung erwarten wir die Aufnahme in Ihrem Pressebereich, auf Ihrer Seite oder in Ihrem Presse- oder Newsbereich.

Fakten zum Gründerlexikon

Das Gründerlexikon ist nicht nur ein kostenloses Lexikon, sondern beinhaltet auch einen moderierten Ratgeber sowie ein Gründermagazin. Darüber hinaus stellt das Gründerlexikon kostenlose Vorlagen, Muster, E-Books sowie Onlinerechner zur Verfügung.

Rechte Dritter

Zur Veröffentlichung dürfen keine Inhalte eingereicht werden, welche die Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen würden. Dazu zählen u.a. Urheber-, Marken-, Namens- oder Datenschutzrechte. Alle rechtswidrigen, jugendgefährdenden, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder anderweitig sich nicht im gesetzlichen Rahmen befindliche Inhalte, dürfen in keiner Form verwendet werden.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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