Petition gegen Kürzungsvorhaben beim Gründungszuschuss

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Experten des Existenzgründungssektors brachten in einem Schreiben an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ihre Sorgen um die Inhalte und Auswirkungen der geplanten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum Ausdruck. Im Konkreten ging es um den Gründungszuschuss, der unvergleichbar von den bevorstehenden Kürzungen betroffen ist.

Zu den Hintergründen

Zum 1. November 2011 wird ein neues Gesetz bezüglich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Kraft treten.

Fatalerweise ist der Gründungszuschuss elementar von diesen Kürzungen betroffen. Ihm geht der Rechtsanspruch verloren. Gleichzeitig wird das gesamteJahresbudget auf 400 Millionen Euro reduziert. Die Auszahlungsdauer soll nunmehr statt neun, sechs Monate betragen. Außerdem werden nur noch Existenzgründer begünstigt, deren Arbeitslosengeld 1 Restanspruch mindestens 180 Tage beträgt. Bislang waren 90 Tage ausreichend.
Das Verheerende an diesen Plänen wird sein, dass sie ohne Übergangsregelung ausnahmslos zum 1. November 2011 in Kraft treten.

Unverständnis auf allen Seiten

Nicht nur die Initiatoren der Petition gegen diese Vorhaben stehen den Inhalten des Gesetzesentwurfs verständnislos gegenüber. Auch Experten aus den Ministerien sehen in dieser Neuregelung eine große Gefahr.

So beinhaltet das vorliegende Gesuch ein Zitat von Dr. Pfaffenbach vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, welcher ebenfalls kopfschüttelnd den Plänen gegenübersteht. Für ihn ist der Gründungszuschuss eine effiziente arbeitsmarktpolitische Maßnahme. Mit deren Hilfe kann nicht nur der Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit herausgebracht werden, sondern werden gleichzeitig sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eröffnet.

Die befürchteten Auswirkungen

Die Kritiker gehen von einer stark negativen Beeinflussung des Gründungsverhaltens in Deutschland aus. Die ohnehin schlechte Position im Länderranking wird noch weiter verringert. Dies geht mit erheblichen Einflüssen auf die Entwicklung der Arbeitslosenquote einher.

Hinzu kommt ein zeitlicher Druck, der viele Existenzgründungen zum Scheitern verurteilt. Die Verlängerung der obligatorischen Arbeitslosengeld 1 Restanspruchsdauer lässt keinen Spielraum für langwierige Entscheidungsprozesse. Unschlüssige Arbeitssuchende,Frauen, Migranten und junge Gründungswillige werden so vermehrt zu Arbeitslosengeld 2 Beziehern.

Insofern der Gründungszuschuss reduziert wird, kann sich dies außerdem negativ auf gewährleistete ESF-Mittel auswirken.

Was will die Petition erreichen?

Die Gesuchinitiatoren erbitten beim Ausschuss für Arbeit und Soziales, dass dieser sich politisch unabhängig des Gesetzes annimmt. Unter Erkenntnis des drohenden Schadens könnte so ein positiver Einfluss auf die Neuregelung genommen werden.

Außerdem soll das Bewusstsein für die Auswirkungen dieser Gesetzesinhalte geschärft werden. Eigentlich waren Einsparungen durch das Wegstreichen ineffektiver arbeitsmarktpolitischer Instrumentarien primäres Ziel. Mit dem neuen Gesetz besteht jedoch die Gefahr von Mehrkosten aufgrund der genannten negativen Auswirkungen.

Stattdessen, so die Petition, sollten einheitliche Qualitätskriterien, ausgewiesene Zertifizierungen und fachkompetente Beratungen vor Missbrauch und Geldverschwendung schützen.

Quelle:
Gründungszuschuss.de

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