Onlinerechner zur Ermittlung der Teilwertabschreibung

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Die Teilwertabschreibung muss in der Buchführung für gewöhnlich nach einer außerplanmäßigen Abschreibung eines Wirtschaftsgutes vorgenommen werden. Das kann bspw. nach einer Sonderabschreibung oder einer außerplanmäßigen Abschreibung durch einen Werteverlust der Fall sein. In diesem Fall ist der verbleibende Wert des Wirtschaftsgutes neu auf die verbleibenden Jahre der Nutzung aufzuteilen.

Wenn Ihnen das zu kompliziert ist, nutzen Sie den kostenlosen Onlinerechner vonsteuerberaten.de oder fragen Sie am besten gleich die Experten zum Steuerrecht von steuerberaten.de.


Quelle:
Eigene Erfahrungen

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