Nur noch elektronische Steuererklärung für Selbständige

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Die Finanzverwaltung hat veranlasst, dass Selbständige ab 2011 nicht mehr nur die monatliche Umsatzsteuererklärungelektronisch abgeben müssen, sondern auch die Jahressteuererklärung für die Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Diese Pflicht betrifft Freiberufler ebenso wie Gewerbetreibende. Diese Änderung geht auf das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens von 2008 zurück und wird jetzt neu eingeführt.

Was sich konkret ändert

Die Jahreserklärungen für das Jahr 2010 dürfen Sie noch in Papierform abgeben. Stellen Sie sich aber schon einmal darauf ein, dass Sie die Steuererklärungen für 2011 bereits elektronisch einzureichen haben. Dies gilt für die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer
 
Zwei Ausnahmen gibt es bei der Einkommensteuererklärung
  • Sie sind gemeinsam mit Ihrem Ehepartner veranlagt und Ihr Ehepartner hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
  • Sie selbst gehen zusätzlich zu Ihrer selbständigen Tätigkeit einer nichtselbständigen Arbeit nach.
Ist einer dieser Ausnahmefälle gegeben, dürfen Sie Ihre Einkommensteuererklärung weiterhin in Papierform abgeben. 
 
Aber Vorsicht: Für die Gewerbe- und Umsatzsteuer gilt dies nicht! DieseJahressteuererklärungen müssen Sie ab 2011 auf jeden Fall elektronisch abgeben.

Die Härtefallregelung

Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Jahressteuererklärungen umgehen. Hierfür müssten Sie allerdings nachweisen, dass es für Sie eine unbillige Härte darstellen würde, die Steuererklärung auf dem elektronischen Wege abzugeben. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie keinen Computer mit Internetzugang hätten und diesen extra für diesen Zweck anschaffen müssten. Bei der Einordnung solcher Fälle ist das Finanzamt allerdings sehr streng, weshalb Sie den Antrag nur stellen sollten, wenn Sie sich tatsächlich in einer solchen Situation befinden.
Quelle:
Selbstständigentipps

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