Nur noch elektronische Steuererklärung für Selbständige
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Die Finanzverwaltung hat veranlasst, dass Selbständige ab 2011 nicht mehr nur die monatliche Umsatzsteuererklärungelektronisch abgeben müssen, sondern auch die Jahressteuererklärung für die Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Diese Pflicht betrifft Freiberufler ebenso wie Gewerbetreibende. Diese Änderung geht auf das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens von 2008 zurück und wird jetzt neu eingeführt.
Was sich konkret ändert
- Sie sind gemeinsam mit Ihrem Ehepartner veranlagt und Ihr Ehepartner hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
- Sie selbst gehen zusätzlich zu Ihrer selbständigen Tätigkeit einer nichtselbständigen Arbeit nach.
Die Härtefallregelung
Quelle:
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- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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