Nomen est omen! - Die rechtssichere Wahl des Unternehmensnamens
(1 Bewertungen)
Die Wahl des richtigen Unternehmensnamens (juristisch als „ Firma“ bezeichnet) spielt für das erfolgreiche Marketing eine ganz entscheidende Rolle und ist daher weit mehr als eine reine Formalie. Der Name eines Unternehmens hat Signalwirkung und weckt bei Geschäftspartnern ganz bestimmte Vorstellungen und Erwartungen. Dabei muss die Vielzahl von gesetzlichen Regelungen für Firmen beachtet werden, will man sich später nicht mit rechtlichen Problemen auseinandersetzen müssen. Dieser Ratgeberartikel soll einen kurzen Leitfaden zur rechtssicheren Wahl des Unternehmensnamens an die Hand geben:
Tipps für die Namenswahl
Zunächst einmal ist klarzustellen, dass neben der rechtlichen Dimension vor allem die werbliche Bedeutung der Firma beachtet werden sollte. Dabei kommt es auf die eigene Kreativität an. Der Name ist ganz entscheidend für den Wiedererkennungswert des eigenen Unternehmens. Es sollte daher – freilich unter Beachtung der noch zu erläuternden gesetzlichen Vorgaben – ein möglichst einfacher, zugleich einprägsamer und leicht verständlicher Name gewählt werden.
Den besten Werbeeffekt erreicht man, wenn der Unternehmensname sowohl einzigartig und unterscheidungskräftig ist, als auch sofort erkennen lässt, worum es bei dem Unternehmen eigentlich geht. Anschauliche Beispiele für derartige Namen sind z.B. „Haarwerk“ für einen Friseurbetrieb oder „FONIC“ für einen Mobilfunkanbieter. Einen hohen Wiedererkennungswert weisen auch Phantasiebezeichnungen auf, wenn sie gleichzeitig mit einem unternehmensbeschreibenden Gattungsbegriff versehen werden, wie z.B. „Starbucks – Coffee“.
Gesetzliche Anforderungen an den Unternehmensnamen
Die gesetzlichen Anforderungen an den Unternehmensnamen variieren, je nach Größe und Rechtsform des Gründungsvorhabens. Für Kaufleute trifft das Handelsgesetzbuch (HGB) Regelungen. Als Kaufmann gilt jeder Gewerbetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs finden beispielsweise auf GmbHs Anwendung.
Nach dem Gesetz muss die Firma über Unterscheidungskraft, d.h. Kennzeichnungswirkung und Individualität, verfügen. Die Firma darf außerdem nicht über geschäftliche Verhältnisse irreführen. Demnach sind reine Gattungsbegriffe wie z.B. „Firma Webdesign“ oder „Internetverkauf“ nicht als Unternehmensname zulässig.
Möglich sind jedoch Kombinationen aus Personenname und Sachbezeichnung (beispielsweise „Krause Webdesign“), Buchstabenkombinationen (z.B. „A & D Webdesign“), Phantasiezusätze oder Gattungsbezeichnungen mit schöpferischer Eigenart (beispielsweise „WebDesignZ“). Wichtig ist weiterhin, dass der Verkehr mit dem Unternehmensnamen nicht in die Irre geführt wird, indem z.B. geographische Herkunftsangaben (z.B. „Webdesign München“) oder unzutreffende Firmenzusätze enthalten sind (z.B. „A & D Webdesign GmbH“, wenn es gar keine GmbH gibt).
Für viele Gründungsvorhaben (z.B. bei Einzelunternehmern und Gesellschaften bürgerlichen Rechts) werden die Vorschriften des HGB jedoch zunächst keine Anwendung finden, da man nicht als Kaufmann gilt. Dennoch muss sich dann ein Unternehmensname zumindest imRahmen der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bewegen. Auch hier ist es erforderlich, keine irreführenden Namen zu wählen. Darüber hinaus ist es ratsam, dass man auf Geschäftspapieren (auch in E-Mail-Signaturen) oder auf seiner Webseite stets mit seinem vollständigen Namen auftritt (also z.B. „WebDesignZ - Markus Müller) und nicht ausschließlich eine Phantasiebezeichnung verwendet.
Im zweiten Teil gehe ich näher auf die Rechte Dritter und die Eintragung des Namens als Marke ein.
Autor: Rechtsanwalt Norman Dauskardt
Norman Dauskardt ist Rechtsanwalt in Berlin und Partner der Kanzlei ab&d Rechtsanwälte. Die Kanzlei ist auf die wirtschaftsrechtliche Beratung, insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz, im Wettbewerbsrecht und im Vergaberecht spezialisiert. Sie berät unter anderem mittelständische Unternehmen im Marken- und Werberecht bei der Planung und Umsetzung von Marketingkampagnen und Online-Auftritten. Daneben bietet die Kanzlei auch eine umfassende rechtliche Betreuung für Existenzgründer an.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Marke
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- Beschwerdemanagement - oder so machen Sie aus verärgerten Kunden wahre Fans Ihrer Firma
- Ungewöhnliche Werbe- und PR-Aktionen und was Sie bringen, mein Erfahrungsbericht
- Die größten Marketingfehler
- Wie Sie XING sinnvoll zu Ihrer Existenzgründung einsetzen können
- Die Vermarktung Ihres Flashmobs – virales Marketing leicht gemacht
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt