Neuerungen für die private PKW-Nutzung?
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Autofahrer wissen natürlich um die Problematik ständig steigender Benzin- und weiterer Kfz-Kosten. Das noch größere Problem besteht allerdings in einer Ungleichbehandlung, wenn mit dem privaten PKW dienstliche Fahrten unternommen werden. Sind Sie bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt, können Sie lediglich 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Anders sieht es aus, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten. Hier können Sie bis zu 0,35 Euro je gefahrenem Kilometer steuerfrei erstattet bekommen.
Ungleichbehandlung soll gerichtlich entschieden werden
Diese Form der Ungleichbehandlung stößt vielen Autofahrern negativ auf, weshalb jetzt ein Verfahren zur Frage anhängig ist. Dieses wird unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.
Sind auch Sie betroffen, sollten Sie zunächst die höheren Sätze in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt wird diese zwar nicht anerkennen, aber mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid können Sie diesen offen halten. Im Falle einer positiven Entscheidung muss der Steuerbescheid dann nachträglich geändert werden.
Bei der Formulierung Ihres Einspruchs sollten Sie auf das anhängige Verfahren hinweisen und um Ruhen des Verfahrens bitten.
Weitere Werbungskosten sind möglich
Sofern Sie jedoch nachweisen können, dass Ihnen höhere Kosten für die Dienstfahrten entstanden sind, können Sie diese bereits jetzt als Werbungskosten geltend machen. Selbstständige können die höheren Beträge als Betriebsausgaben ansetzen.
Beachten Sie allerdings, dass es im aktuellen Fall nicht um die Pendlerpauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geht, sondern ausschließlich um die Ungleichbehandlung im Rahmen der dienstlichen Fahrten mit dem privaten PKW. Hier muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst tatsächlich einen Anspruch auf höhere Erstattungen haben, als Mitarbeiter der privaten Wirtschaft.
Quelle:
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