Nebengewerbe Photovoltaikanlage

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Teil 1 von 4 aus der Serie:
Photovoltaikanlage


Fossile Brennstoffe werden über kurz oder lang nicht mehr im ausreichenden Maß zur Verfügung stehen. Daher ist der von der Regierung geförderte Solarstrom eine Investition in die Zukunft. Ein weiterer wichtiger Grund für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist natürlich der Umweltschutz. Durch das Einsparen von CO 2 wird der Klimaerwärmung entgegengesteuert und so die Umwelt geschont.

Dem Unternehmer und allen anderen Interessenten stellen sich vor der Anschaffung folgende Fragen. Inwieweit wird bei der Solarstromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage Gewinn erzielt? Muss für den Betrieb einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe angemeldet werden? Rechnet sich die Investition, wenn die gesamte Anlage über einen Kredit finanziert wird? Was muss im Punkto Krankenkasse, IHK und Finanzamt beachtet werden. Auf diese und weitere Fragen wollen wir in dieser Serie eingehen.

1. Was ist eine Photovoltaikanlage?

Eine Photovoltaikanlage ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen Sonneneinstrahlung in elektrische Energie umwandelt. Die Solarzellen werden in Solarmodulen verbaut. Diese Module können einzeln oder nebeneinander verbunden auf dem Dach angebracht werden. Der so erzeugte Strom wird in das Energieversorgernetz eingespeist.

2. Welche Preise werden für die Einspeisung zugesichert?

Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird in der Einheit Kilowatt Peak (kWp) angegeben. Eine 1 kWp Photovoltaikanlage entspricht einer benötigten Dachfläche von 9-10 m². Damit kann in Mitteldeutschland ein Volumen von rund 800 kWh Strom produziert werden. Die Einspeisevergütung ist nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) geregelt. Je später die Anlage angeschafft wird und umso größer die Anlage ist, desto geringer ist die Vergütung.

Beispiel

Eine 10 kWp Photovoltaikanlage wird 2010 auf dem Dach installiert. Der gesamte Strom wird eingespeist, einen Selbstverbrauch schließen wir für das Beispiel aus. Die Vergütung beträgt laut dem EEG für das Jahr 2010 pro kWh 39,14 Cent. Diese Vergütung wird konstant für 20 Jahre gezahlt. Bei 10 kWp werden unter idealen Bedingungen im Jahr 8.000 kWh (10 kWp  x 800 kWh) Strom produziert. Damit wird ein Umsatz von 3131,20 Euro (8.000 kWh x 0,3914 Euro) pro Jahr erzielt.

Anmerkung

Zum 1. Juli 2010 oder zum 1. September 2010 ist eine weitere Reduzierung der Einspeisungsvergütung geplant aber noch nicht beschlossen.

3. Sind Betreiber von Photovoltaikanlagen Unternehmer?

Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage betreiben und den Strom gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen (Einnahmenerzielungsabsicht), sind gem. §2 Abs. 1 UStG umsatzsteuerlich Unternehmer.

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

Auswirkung

Der Hausbesitzer muss den Betrieb der Photovoltaikanlage beim Finanzamt melden und einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und er erhält eine Steuernummer.

Privathaushalte mit einer Photovoltaikanlage werden vom Finanzamt i.d.R. automatisch als Kleinunternehmer eingestuft und sind daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Auf diese Vereinfachungsregelung können auch die Privathaushalte verzichten. Dann werden Sie umsatzsteuerlich wie jeder andere Unternehmer behandelt.

Der Verzicht auf die Vereinfachungsregel bedeutet für den Anlagenbetreiber:

Der Betreiber der Photovoltaikanlage muss monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Vorteil

Die Vorsteuer aus der Anschaffung und den Betriebskosten wird vom Finanzamt erstattet. Die zu zahlende Umsatzsteuer wird dem Betreiber vom Energieversorger auf seinen Umsatzaufgeschlagen. Durch den Verzicht auf die Vereinfachungsregel entstehen dem Betreiber somit keine Nachteile.

Eine Umsatzsteuererklärung muss der Solarstromproduzent in jedem Fall jährlich abgeben.

Im folgenden Teil wollen wir näher auf die eventuelle Pflicht zur Gewerbeanmeldung und weitere Fragen eingehen.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.