Mit SEPA bargeldlos innerhalb von Europa zahlen

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Die Zeiten in denen Banken und Sparkassen zwischen inländischen und ausländischen Zahlungen unterschieden haben, sind endgültig vorbei. Mit der Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area) ist es möglich, innerhalb von Europa mit einem einzigen Konto bargeldlos zu bezahlen.

SEPA Überweisung

Für Euro Überweisungen innerhalb von Europa bietet sich die SEPA Überweisung an. Statt der in Deutschland üblichen Bankverbindung aus Kontonummer und Bankleitzahl muss für die SEPA Überweisung die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und die BIC (Internationale Bankleitzahl) verwendet werden. Mit der IBAN und der BIC kann der Zahlungsempfänger eindeutig bestimmt werden. Auftraggeber von Zahlungen aus Deutschland müssen in der Regel nur die IBAN angeben. Die IBAN besteht aus der Kontonummer, der Bankleitzahl, dem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer.

SEPA Lastschriften

Seid dem 1. November 2009 ist es möglich, Lastschriften europaweit einzuziehen. Bis dahin war der Lastschrifteinzug nur auf nationaler Ebene möglich. Die SEPA Lastschrift ist in zwei Modelle untergliedert. Das Basismodell ähnelt der deutschen Einzugsermächtigung und ist für den Endverbraucher entwickelt worden. So kann der Schuldner die Lastschrift bis zu acht Wochen nach Fälligkeit zurückgeben. Eine unautorisierte Lastschrift kann der Schuldner sogar bis zu 13 Monate nach Fälligkeit zurückgeben

Die Firmenlastschrift wurde direkt für die Bedürfnisse von Firmenkunden ausgebildet. Die langen Rückgabefristen bspw. sind im B2B Bereich nicht erwünscht. Durch daserteilte Mandat ist die Zahlung bereits vom Schuldner autorisiert. Die Firmenkunden Lastschriften können daher vom Zahlungspflichtigen nicht zurückgegeben werden.

Besonderheiten der Firmenlastschrift

Die rechtliche Grundlage für eine Firmenlastschrift stellt das SEPA Mandat dar. Der Zentrale Kreditausschuss stellt den Unternehmer einMuster für das SEPA Mandat zur Verfügung. Das Mandat verfällt nach 36 Monaten bei Nichtnutzung.

Muster Firmenlastschrift SEPA Mandat (PDF, 48 KB)

Gläubiger-Identifikationsnummer

Zusätzlich zum Namen und der Adresse muss der Unternehmer eine Gläubiger-Identifikationsnummer angeben. Diese Identifikationsnummer muss bei der Deutschen Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ beantragt werden.

Konkretes Fälligkeitsdatum

Auf der SEPA Lastschrift muss ein konkretes Fälligkeitsdatum angegeben werden. Damit können Unternehmen ihrLiquiditätsmanagement verbessern, weil eine Einlösung vor dem Fälligkeitsdatum nicht möglich ist. Für international agierende Unternehmen ist dieser Aspekt sehr wichtig.

Müssen sich alle Banken an der SEPA Lastschrift beteiligen?

Banken und Sparkassen, die bisher bereits nationale Lastschriften entgegengenommen haben wurden zur Annahme von SEPA Lastschriften verpflichtet. Die Annahmepflicht der Banken ist ab dem 1. November 2010 vorgeschrieben.

SEPA Kartenzahlungen

Zukünftig sollen Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen innerhalb Der Euroländer genauso schell und sicher getätigt werden können, wie in Deutschland. Das European Payments Council (http://www.europeanpaymentscouncil.eu/) hat ein Regelwerk für einheitliche Sicherheitsanforderungen und Zertifizierungsprozesse für die Karten und die eingesetzten Terminals verabschiedet. Die Kreditwirtschaft entwickelt auf Grund dieser Vorgaben neue Standards für ihre Karten und Terminals. Das System soll in naher Zukunft für Unternehmen und Verbraucher zur Verfügung stehen.

eSEPA

Nach der Einführung der SEPA Überweisung, der SEPA Lastschrift und der SEPA Kartenzahlung plant das European Payments Council den nächsten Schritt mit eSEPA. Unternehmern und Verbrauchern sollen neue und innovative Mehrwertdienste auf der Basis moderner Informations- und Kommunikationstechnologie zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der bisher beleggebundene Zahlungsverkehr zugunsten einer vollständigen elektronischen Abwicklung aufgeben werden.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.