Mit der Basis-Rente vorsorgen
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Die Rürup-Rente, auch als Basis-Rente bekannt, ist derzeit die einzige Möglichkeit, wie Selbstständige und Freiberufler fürs Alter vorsorgen und dabei Steuern sparen können. Bereits 2005 wurden sämtliche Steuervorteile von Lebensversicherungen abgeschafft, so dass heute lediglich die Basis-Rente in Frage kommt. Die besonderen Vorteile liegen auf dem steuerlichen Aspekt.
Steuerliche Berechnungen während der Beitragszahlung
Die heute eingezahlten Beiträge zur Basis-Rente können steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Dabei wurden im Jahr 2005 60 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich wirksam. Maximal dürfen jedoch Gesamtbeiträge von 20.000 Euro pro Jahr bei der steuerlichen Absetzbarkeit berücksichtigt werden. Seit 2005 steigt der absetzbare Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass 2009 bereits 68 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Das bedeutet, dass bei einer Einzahlung von 6.000 Euro im Jahr 2009 4.080 Euro steuerlich abgesetzt werden können. Dies wiederum bedingt eine Verminderung der Steuerschuld um 1.428 Euro bei einem Steuersatz von 35 Prozent.
Im Jahre 2015 werden hingegen die zu zahlenden Steuern bereits um 1.554 Euro gemindert, da hier schon 4.440 Euro steuerlich abgesetzt werden können. Diese Spirale geht weiter, bis 2025 sämtliche Beiträge zur Basisrente steuerlich berücksichtigt werden können. Dabei ergibt sich bei einer Beitragszahlung von 6.000 Euro eine Steuereinsparung von 2.100 Euro bei 35 Prozent persönlichem Steuersatz.
Steuerliche Berechnungen während der Rentenzahlung
Im Umkehrschluss ergibt sich, dass die aus der Basis-Rente erzielten Einnahmen im Alter versteuert werden müssen. Hier ist die Rede von der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Auch dabei werden die zu versteuernden Anteile in kleinen Schritten erhöht, sie lagen 2005 bei 50 Prozent und werden 2040 bei 100 Prozent liegen.
Wer nun also ab 2015 eine Rente von 6.000 Euro pro Jahr aus der Basis-Rente erhält, muss lediglich 70 Prozent davon versteuern. Die restlichen 30 Prozent, die 1.800 Euro betragen, werden als lebenslanger Freibetrag eingetragen. Wenn nun 4.200 Euro versteuert werden, bei einem Steuersatz von 25 Prozent, dann fallen 1.050 Euro Steuerzahlung an. Aus der Basis-Rente bleibt jedoch eine Einnahme von 4.950 Euro erhalten.
Nachteile der Basis-Rente
Natürlich bietet die Rürup-Rente auch einige Nachteile. Diese bestehen vor allem darin, dass sie unflexibel ist. So kann das angesparte Geld ausschließlich für die Altersvorsorge genutzt werden. Ebenfalls ist die Basis-Rente nicht vererbbar, es sei denn, es wird ein gesonderter Hinterbliebenenschutz vereinbart. Dieser jedoch bedingt eine Senkung der garantierten Rente.
Ausgezahlt wird die Basis-Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Eine Einmalauszahlung ist dabei nicht möglich, lediglich monatliche Rentenzahlungen sind vorgesehen.
Quelle:
Profil (IKK) 02/2009, S. 4/5Artikel verfolgen
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