Mit dem europäischen Mahnverfahren schneller ans Geld

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Seit Ende 2008 ist das Europäische Mahnverfahren in Kraft getreten. Dieses Verfahren soll Gläubigern helfen, auch bei ausländischen Forderungen, die aber innerhalb der EU bestehen, schneller an ihr Geld zu gelangen. Dabei ist es wichtig, dass das europäische Mahnverfahren besonders einfach gestaltet worden ist.

Wie es geht

Es stehen vorgefertigte Formulare zur Verfügung, die auf der Homepage der EU heruntergeladen werden können. Lediglich das Ausfüllen des Formulars müssen die Gläubiger noch selbst erledigen. Sinnvoll ist die Einleitung des europäischen Mahnverfahrens, das ähnlich dem deutschen Verfahren aufgebaut ist, immer dann, wenn damit gerechnet wird, dass der ausländische Geschäftspartner nicht zahlt. Auch wenn eine Verjährung droht, kann das Verfahren sinnvoll sein, um diese zu hemmen.

Folgen des europäischen Mahnverfahrens

Wird vom Schuldner nach Zugang des Formulars kein Einspruch erhoben, sieht das Gesetz vor, dass binnen 30 Tagen nach Antragseingang ein Europäischer Zahlungsbefehl ausgestellt wird. Hierfür sind keine weiteren bürokratischen Hürden zu durchlaufen. Ebenso müssen keine zusätzlichen Anträge gestellt werden. Der Zahlungsbefehl wird dann automatisch in allen der EU angehörenden Ländern sofort vollstreckbar. Die Auslieferung wird also möglich.

Damit wird aber auch klar, dass das europäische Mahnverfahren, das europaweit einheitlich ist, nur für unbestrittene Forderungen gilt. Ausnahme bei der EU-weiten Vereinheitlichung bietet außerdem Dänemark, wo das europäische Mahnverfahren nicht gilt.

Quelle:
Der Steuerzahler 10/2009, S. 210

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