Markenanmeldung: Mehr Eigenverantwortung ab 2011
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Seit Anfang des Jahres müssen sich Unternehmer, die eine Marke anmelden wollen, genauer über die hierfür bestehenden Möglichkeiten informieren. Es soll nämlich eine Veränderung gegeben haben, die zu einer Vereinfachung bei der Markenanmeldung, sowohl für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), als auch für den Anmelder einer Marke führt.
Rückblick auf bisherige Markenanmeldungen
Bisher war es recht einfach, eine Marke anzumelden. Dafür stellten Sie einfach einen Antrag auf Markenanmeldung beim DPMA. Danach erhielten Sie oft noch einige Schreiben, in denen das DPMA Sie auf mögliche Alternativklassen hinwies. So konnten Sie stets mit Sicherheit die am besten für Sie geeignete Klasse finden.
Die Klassen für Waren und Dienstleistungen werden übrigens seit 2004 eingesetzt. So hat das DPMA bis zum vergangenen Jahr stets Rücksprache mit Ihnen als Markenanmelder gehalten, wenn es darum ging, Ihre Marke in eine passende Klasse einzuteilen. Dieser Vorteil entfällt künftig.
Die künftige Praxis bei der Markenanmeldung
Seit Beginn diesen Jahres ist es Ihre Pflicht, sich selbst nach der optimalen Klasse für Ihre Ware oder Dienstleistung umzusehen, wollen Sie eine Marke eintragen lassen. Wenn Sie eine Marke für Baumaterialien anmelden, können Sie hier etwa zwischen denen aus Metall oder der Klasse „nicht aus Metall“ wählen. Das DPMA ist ab diesem Jahr nicht mehr verpflichtet, Sie auf eine Alternativklasse hinzuweisen.
Im Zweifelsfall sollten Sie deshalb einen Fachanwalt für das Markenrecht beauftragen, die richtige Klasse für Ihre Marke zu suchen. Ebenfalls kann ein Blick in die Suchmaschine der DPMA helfen, denn hier werden klare und zulässige Beschreibungen für eine Marke vorgestellt, die in den allermeisten Ländern gelten. Sie können im Übrigen eine einmal gewählte Klasse bei der Markenanmeldung im Nachhinein nicht mehr ändern lassen. Lassen Sie sich also Zeit, um die richtige Klasse für die Eintragung Ihrer Marke zu finden.
In Anlehnung an: http://www.foerderland.de/
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