Liebhaberei erst nach fünf Jahren
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Ein Unternehmer hat zu Beginn seines Unternehmens ein aussagekräftiges, in sich schlüssiges betriebswirtschaftliches Konzept erarbeitet. Trotz einer eindeutigen Gewinnerzielungsabsicht erwirtschaftet der Unternehmer in den ersten fünf Jahren einen Verlust. Nach einem BFH Urteil ist eine Geschäftsanlaufphase von fünf Jahren unschädlich. Selbst diese Spanne von 5 Jahren kann überschritten werden, wenn der prognostizierte Totalgewinn des Betriebes positiv ausfällt. Das Unternehmen wird nicht als Liebhaberei eingestuft.
Die Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Lexikon
- Totalgewinn
- Liebhaberei
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Ratgeber Fragen
- Liebhaberei Vorwurf wg. unwirtschaftlichem Verhalten
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kommentiert von Gast am 9. März 2009
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kommentiert von Gast am 9. März 2009
Achso... zur Erklärung, warum ich auf "zweieinhalb Jahre" komme: Grundlage für das Finanzamt ist die Steuererklärung 2007. 2008 liegt dort noch nicht vor. Viele Grüße, Valerie
kommentiert von Torsten Montag am 9. März 2009
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