Liebhaberei erst nach fünf Jahren
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Ein Unternehmer hat zu Beginn seines Unternehmens ein aussagekräftiges, in sich schlüssiges betriebswirtschaftliches Konzept erarbeitet. Trotz einer eindeutigen Gewinnerzielungsabsicht erwirtschaftet der Unternehmer in den ersten fünf Jahren einen Verlust. Nach einem BFH Urteil ist eine Geschäftsanlaufphase von fünf Jahren unschädlich. Selbst diese Spanne von 5 Jahren kann überschritten werden, wenn der prognostizierte Totalgewinn des Betriebes positiv ausfällt. Das Unternehmen wird nicht als Liebhaberei eingestuft.
Die Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Quelle:
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Lexikon
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Ratgeber Fragen
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- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
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Betriebswirtschaft satt
kommentiert von Gast am 9. März 2009
Hallo, wir betreiben einen Onlineshop. Unser Finanzamt möchte uns bereits nach zweieinhalb Jahren Liebhaberei unterstellen. Oktober 2005 Gewerbegründung, Juni 2006 Eröffnung - Anlaufphase noch nicht abgeschlossen, aber die Werbung machts und geht es stetig besser. Nun haben wir keine Gewinn und Verlustrechnung zu Beginn erstellt. Kann man uns deswegen nun dennoch an den Kragen? Gelten nicht immer die 5 Jahre Anlaufphase? Viele Grüße, Valerie
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kommentiert von Gast am 9. März 2009
Achso... zur Erklärung, warum ich auf "zweieinhalb Jahre" komme: Grundlage für das Finanzamt ist die Steuererklärung 2007. 2008 liegt dort noch nicht vor. Viele Grüße, Valerie
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kommentiert von Torsten Montag am 9. März 2009
bitte posten sie ihre fragen in unserem forum unter www.gruenderlexikon.de/forum/
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