Langlebige Wirtschaftsgüter erst 2008 kaufen
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Zum 1. Januar 2008 dürfen die Anschaffungskosten eines geringwertigen Wirtschaftsgutes, kurzGWG nur noch 150,- EUR betragen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über 150,- EUR bis höchstens 1.000,- EUR, müssen dagegen in einem Pool erfasst werden. Diesen Pool schreibt man gleichmäßig über 5 Jahre ab. Die tatsächliche Nutzungsdauer, der sich im Pool befindlichen Wirtschaftsgüter, ist völlig unerheblich. Wer gerade über die Anschaffung von z.B.: Büromöbeln nachdenkt, der sollte sich damit noch bis zum Anfang des nächsten Jahres Zeit lassen. Büromöbel, natürlich selbständig nutzbar, mit Anschaffungskosten von z.B.: 535,- EUR müssen in 2007 aktiviert und über 13 Jahre abgeschrieben werden. Die gleichen Büromöbel werden in 2008 dem „ GWG Pool 2008“ zugeordnet und über 5 Jahre abgeschrieben. Dagegen sollten kurzlebige, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,- EUR noch bis zum 31. Dezember 2007 gekauft werden. Denn letztmalig in 2007 besteht die Möglichkeit, diese Wirtschaftsgüter sofort in Jahr der Anschaffung abzuschreiben.
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