Künftig Entschädigungen bei langsamen Gerichten?
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Die Mühlen der Behörden mahlen langsam und nicht viel anders sieht es auch bei den Gerichten aus, glaubt man den aktuellen Statistiken. Mindestens ein halbes Jahr, oft genug auch fast zwei Jahre und länger dauern Gerichtsverfahren hierzulande sehr häufig. Insbesondere die anhängigen Verfahren, die vor den Finanzgerichten verhandelt werden, sind oftmals sehr langwierig.
Der Bundesgerichtshof hat dieses Problem ebenfalls erkannt und Deutschland schon mehrmals dazu verurteilt, Schadensersatz bei extrem langen Verfahrensdauern zu zahlen. Nun endlich ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der genau in diese Richtung geht.
Die wichtigsten Punkte im Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf sieht eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren vor. Dabei zielt er nicht nur auf einzelne Gerichte oder Verfahren ab, sondern auf Arbeits-, Zivil-, Verwaltungs-, Sozial, Straf- und Finanzverfahren gleichermaßen. Sogar das Bundesverfassungsgericht soll nach dem Gesetzentwurf zu schnelleren Bearbeitungen gedrängt werden. Bei einer übermäßig langen Bearbeitungszeit des Prozesses soll der Kläger künftig eine Verzögerungsrüge aussprechen. Anschließend kann er auf Entschädigung klagen. Vorgesehen ist eine Entschädigung von gut 100 Euro für jeden Monat der Verzögerung. Allerdings muss zur Durchsetzung des Gesetzentwurfs erst einmal das Gerichtsverfahrensgesetz verändert werden.
Für die Kläger heißt das, dass sie folgende Punkte beachten müssen:
- Kläger müssen die Verzögerung bei der Bearbeitung nachweisen und rügen.
- Für die Zahlung einer Entschädigung muss ein Entschädigungsverfahren angestrengt werden.
- Das Entschädigungsverfahren kann nur vor dem Oberlandesgericht geführt werden. Dadurch entsteht ein Anwaltszwang.
Gesetzentwurf noch nicht beschlossene Sache
Der Gesetzentwurf ist aber bis dato nur ein Entwurf. Beschlossen werden muss er erst noch und hier kann es zu Problemen kommen. Denn die Länder, die dem Entwurf zustimmen müssen, erhalten dadurch eine zusätzliche finanzielle Belastung. Gründe dafür sind in den Entschädigungszahlungen zu sehen, aber auch in der Schaffung zusätzlicher Richterstellen, um die zeitnahe Verhandlung gewährleisten zu können.
Weitere Probleme bei den Gerichten
Neben der teils extrem langen Verfahrensdauer wird auch immer wieder bemängelt, dass es bei Finanzgerichten lediglich eine Instanz gibt, die sich mit den Tatsachen beschäftigt. Der Europäische Gerichtshof in Straßburg soll deshalb demnächst entscheiden, ob dies rechtens ist. Schließlich werde den Steuerzahlern hierdurch eine Instanz verwehrt und damit auch eine Rechtsstufe.
Quelle:
in Anlehnung an: Der Steuerzahler Mai 2010, S. 135Artikel verfolgen
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