Kürzung des Gründungszuschuss und die Folgen
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Durch die Änderung des Gründungszuschuss ab dem 1.November 2011kommen einige Folgen auf diejenigen zu, die anschließend eine selbstständige Tätigkeit ausüben wollen.
Vier Punkte wurden geändert, aber diese haben einschneidende Auswirkungen. Das Gründerlexikon erklärt genau, worin die Problematik der Gesetzesänderung liegt.
Weniger Zeit zur Anmeldung
Danach müssen die Arbeitslosen künftig mindestens einen Anspruch auf 150 Tage statt wie bisher 90 Tage auf Arbeitslosengeld I vorweisen, um den Gründungszuschuss erhalten zu können.
Das bedeutet, wenn man sich heute arbeitslos meldet und einen Mindestanspruch von 6 Monaten Arbeitslosengeld I hat, muss sich der Gründer mit seinem Antrag auf Förderung beeilen.
Laut der neuen Regelung muss er mindestens 150 Tage (ca. 5 Monate) vorher seinen Antrag abgeben um Gründungszuschuss zu bekommen. Bedeutet, er hat nur einen Monat Zeit nachdem er arbeitslos geworden ist.
Schwierig ist es bei unsicheren Gründern. Sie erkennen die Existenzgründung erst dann als Alternative, wenn es für eine Förderung zu spät ist. Durch die fehlende Förderung verbleiben sie in der Spalte der Arbeiltslosengeld-Bezieher und rutschen später ins Arbeitslosengeld II.
Weniger Geld
Die Dauer des Gründungszuschuss liegt jetzt noch bei 9 Monaten. Darin enthalten sind zum einen das Arbeitslosengeld I und ein Zuschuss von 300 Euro. Die sind dafür da, damit der Gründer in der Anfangszeit die hohen Kosten für die privaten Versicherungen zahlen kann.
Nach der neuen Regelung steht dieser Zuschuss vom Arbeitslosengeld I und Förderung nur noch 6 Monate zur Verfügung. Im Klartext heißt dass, das der Existenzgründer schon nach 6 Monaten seine Haupteinnahmequelle verliert und sich dann selbst finanzieren muss.
Das setzt den Gründer von Anfang an mehr unter Druck, da er einen Kundenstamm schnellstmöglich aufbauen muss, wo es nicht mehr nach Qualität sondern einzig allein um Quantität geht.
Kein Rechtsanspruch mehr
Momentan hat jeder Existenzgründer einen Rechtsanspruch auf die Förderung vom Staat. Zukünftig soll dies aber nicht mehr der Fall sein. Hier entscheidet die Agentur für Arbeit alleine, wer die Förderung bekommt.
In diese Entscheidung fließt auch die persönlcihe Meinung des Angestellten ein, wo der Antrag abgegeben wird. Eine persönliche Beurteilung ist nicht auszuschließen, daher sollten einige Punkte vorher bedacht werden:
- Liegt ein gutes Konzept vor, dass auch visuell verständlich ist?
- Der erste Eindruck zwischen Gründer und Angestellten muss positiv sein, da dieser besonders zählt.
- Ist die Geschäftsidee mit wenigen Worten gut zu erklären?
Fazit
Falls diese Änderungen eintreten, wird die Zeiten für Existenzgründer schwer. Auf der einen Seite wird keine finanzielle Sicherung mehr gewährt und diejenigen die eine Förderung bekommen sind ständig unter großem Druck.
Es ist fraglich, ob sich am Ende hinter diesen Änderungen nicht die Verlagerung von Kosten verbirgt. Wenn es weniger Gründer gibt, da die Antragzeit zu kurz bemessen ist, fallen viele nach dem Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II.
Quelle:
Industrie und Handelskammer Hannover.deArtikel verfolgen
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- Jennifer Schaub
- Ursprünglich komme ich aus Nordhessen, genau genommen aus Grebenstein. Während meines Studiums an der Hochschule Darmstadt machte ich den Bachelor und Master in Information Science and Engineering.
