Kredite für selbständige Hartz IV Empfänger möglich
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Nicht immer lässt sich binnen weniger Monate eine Unternehmensidee so verwirklichen, dass diese eigenständig den Lebensunterhalt eines Selbstständigen sichern kann. Aus diesem Grund nehmen sowohl Gründer als auch gestandene Unternehmer, die auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken können, die Unterstützung derBundesagentur für Arbeit in Anspruch.
Doch auch wenn durch diese finanzielle Beihilfe zunächst die individuelle Lebensgrundlage gesichert werden kann, entstehen für selbstständige Hartz IV Empfänger ganz neue Probleme. DasEigenkapital ist in der Regel so knapp, dass bereits die Anschaffung von einfachen Betriebsmitteln nicht möglich ist. Seit dem 1. Januar 2009 können selbstständige Hartz IV Empfänger nun von einem Kredit im Rahmen einer Erweiterung der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit profitieren.
Den führenden Köpfen dieser ist es gelungen, die genauen Richtlinien der „Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen" zu konkretisieren. Somit steht seit diesem Jahr erstmals eine Kreditmöglichkeit für selbstständige Hartz IV Empfänger von den Behörden zur Verfügung, die über den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld hinausgeht. Durch das „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" wurde das SGB II um einen Paragrafen erweitert. Nach diesem Passus können erwerbsfähige Hilfsbedürftige nun Sachmittel-Beihilfen für den eigenen Betrieb beantragen. Doch auch auf die neue Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Somit kann der zugeteilte Berater vollkommen eigenständig entscheiden, wer mit den Darlehen und Zuschüssen unterstützt wird.
Wer kann ein Darlehen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich können sowohl Gründer als auch bereits aktive Selbstständige die Sachmittel-Beihilfe von der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Die genauen Anforderungen an den Antragsteller werden wie folgt definiert:
- Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden und wirtschaftlich tragfähig sein.
- Durch die Darlehen undZuschüsse soll die Hilfsbedürftigkeit der Betroffenen beendet werden. Ein Nachweis muss von bestehenden Unternehmen nach 12 Monaten erbracht werden. Gründern wird ein Zeitfenster von 24 Monaten eingeräumt.
- Die Beihilfe kann erst in Anspruch genommen werden, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten abgelehnt wurden. Als Nachweis dient eine Kreditabsage der Hausbank.
Für welche Sachmittel kann die Beihilfe genutzt werden?
Die Sachhilfen-Beihilfe der Bundesagentur für Arbeit steht sowohl für neue Betriebsmittel als auch für gebrauchte Lösungen zur Verfügung. Neben der einfachen BGA, wie zum Beispiel ein PC, können auch alle notwendigen Marketingmaßnahmen gefördert werden. Auch die Unterstützung für Fahrzeuge und Maschinen sowie für alle nötigen Elemente einer Erstausstattung wird durch das neue Gesetz geregelt. Das neue Gesetz bezieht zudem alle zur Verfügung stehenden Konzessionen ein.
Grundsätzlich werden nur die Sachmittel durch Zuschüsse und Darlehen unterstützt, die einem für Hartz IV Empfänger und dessen Lebensumstände passend sind. Demnach muss grundsätzlich die günstigste Alternative ins Auge gefasst werden.
Wie gestaltet sich die Sachmittel-Beihilfe?
Die Sachmittel-Beihilfe der Bundesagentur für Arbeit kann sowohl als Zuschuss als auch als Darlehen gewährt werden. Ein Zuschuss ist auf eine Maximalsumme von 5.000 Euro begrenzt. Zudem können beide Optionen miteinander kombiniert werden. Der Antragsteller muss nachweisen können, dass die Sachmittel, die benötigt werden, für eine Verbesserung der individuellen Situation sorgen und zudem tragfähig sind. Notfalls muss hierbei die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, wie der IHK, eingeholt werden.
Neben der Sachmittel-Beihilfe der Arbeitsagentur bieten auch einzelne Finanzunternehmen Darlehen für selbstständige und nicht selbstständige Hartz IV Empfänger an. In der Regel muss hierbei jedoch mit höheren Kosten in Hinblick auf die Konditionen gerechnet werden.
Quelle:
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Lexikon
- Kredit
- Darlehen
- Gründungszuschuss
- Einstiegsgeld
- Zuschüsse
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Magazin
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Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
kommentiert von Gast am 8. Februar 2010
Hallo ich habe gelesen das mx5000 € als zulage gewährt werden... darlehen nach oben aber nicht begrenzt sind.. is das richtig ?
kommentiert von Torsten Montag am 9. Februar 2010
Ja, steht da. Würde aber noch mal beim Amt nach haken, da der Artikel vom Juli 2009 ist. Da könnte sich wieder was geändert haben. Aber prinzipiell besteht die Möglichkeit.
kommentiert von birted123 am 8. Februar 2011
Hallo, leider ist es so, dass dieses Darlehen oder Zuschuß als Einkommen gerechnet wird, und dies dann laut Berater der ARGE auf das ALG angerechnet wird- also bitte- was für eine Verarsche!
kommentiert von Dr. Gudrun Wolf am 19. Februar 2011
Das Darlehen oder/und der Zuschuß werden für Betriebskosten und Investitionen gewährt. Man kauft also damit ein und hat demzufolge Ausgaben. Wenn die Ausgaben über einen längeren Zeitraum finanziert werden sollen, kann man auch beantragen, daß die Auszahlung in Raten erfolgt,
Bei Selbständigen wird das Einkommen darüber hinaus im Durchschnitt von drei bis 6 Monaten ermittelt. alles ok