Krankheit nach Geschäftsaufgabe mit Arbeitslosenversicherung
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Ein Existenzgründer muss seine Selbständigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben, also sein Gewerbe abmelden. Er hat aber zu Beginn seiner Selbständigkeit eine freiwilligeArbeitslosenversicherung abgeschlossen, die er nach der Geschäftsaufgabe in Anspruch nimmt. Der ehemalige Unternehmer hat dadurch Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Tritt nun ein Krankheitsfall ein, wird der einstige Unternehmer wie jeder andere Arbeitslose behandelt. Er muss der Arbeitsagentur die Krankschreibung übermitteln und erhält für max. 6 Wochen das Arbeitslosengeld weiter. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauern, zahlt die Krankenkasse Krankengeld, so die Auskunft derBundesagentur für Arbeit.
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 11. November 2008
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