Krankenversicherungsbeiträge besser absetzbar

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Bislang konnten Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge nur eingeschränkt bei der Steuer abgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf über das so genannte Bürgerentlastungsgesetz beschlossen, da diese Regelung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

Alle Aufwendungen, welche eine Vorsorge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung absichern, sollen ab 1. Januar 2010 bei den Steuern berücksichtigt werden. Dadurch werden nicht nur die gesetzlich und privat Versicherten gleich behandelt, sondern auch deren Ehepartner und Kinder. Alle Ausgaben der PV können von gesetzlich Versicherten als Sonderausgaben, ein Abschlag von vier Prozent kann bei der KV abgesetzt werden. Ein Basiskatalog soll die Absetzung für privat Versicherte regeln.


Quelle:
Profil (IKK) 02/2009, S. 3

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