Krankenversicherung nach Auslaufen des Gründungszuschusses

(7 Bewertungen) +7 -0


Sobald die 2. Phase des Gründungszuschusses für Existenzgründer ausläuft, muss der Gründer seine Krankenversicherung aus eigenen Mitteln tragen. Die Mindestbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige beträgt 1.890,- EUR im Jahr 2009. Liegt der Gewinn aus dem Unternehmen nachweislich unter diesem Wert, kann der Unternehmer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Niedriegerstufung stellen. Wird dem Antrag stattgegeben zahlt der Unternehmer den gleichen Beitrag wie ein Existenzgründer. Die Mindestbemessungsgrenze für Existenzgründer liegt in 2009 bei 1.260,- EUR. Liegt der GEwinn jedoch über der Bemessungsgrenze von 1.890,- EUR zahlt der Unternehmer auf seinen tatsächlichen Gewinn den Versicherungsbeitrag.

Beispiel

Der volle Krankenkassenbeitrag

1.890,- EUR x 14,9 %* Krankenkassenbeitrag = 281,61 EUR
1.890,- EUR x  1,95 % Pflegeversicherug = 36,85 EUR

Der Unternehmer müsste mindestens 318,46 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat zahlen.

Der ermäßigte Krankenkassenbeitrag

Mit Antrag auf Niedrigerstufung kann der Unternehmer den niedrigeren Beitrag für Existengründer zahlen.

1.260,- EUR x 14,9 %* Krankenkassenbeitrag = 187,74 EUR
1.260,- EUR x  1,95 % Pflegeversicherug = 24,57 EUR

Der Unternehmer zahlt 212,31 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat. Die Ersparnis liegt bei 106,15 EUR (318,46 EUR abzgl. 212,31 EUR) pro Monat.

* Selbständige, die sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Daher zahlen sie nicht den vollen Beitragssatz von 15,5% sondern den ermäßigten Beitragssatz von 14,9%.

Das heißt, dass die Versicherungsbeiträge mit steigendem Gewinn ebenfalls erhöht werden. Dies gilt jedoch nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb sollten Gründer kalkulieren, ob die private Absicherung nicht günstiger ist.

Vergleichen Sie die Leistungen der Krankenkassen untereinander


Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


  • [...] stellen. Mit Genehmigung gilt dann die niedrigere MBG der Existenzgründer. In dem folgenden anschaulichen Beispiel können die Zahlen verglichen [...]

    Kommentar kommentieren


  • Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist Ihre Aussage: * Selbständige, die sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Daher zahlen sie nicht den vollen Beitragssatz von 15,5% sondern den ermäßigten Beitragssatz von 14,9%." nicht mehr aktuell. Siehe: http://www.bkkpfalz.de/index.php?dms_id=9089&SID=8ed041364d21518fee36aac1bc9be71e Das gleiche gilt für Ihren Artikel: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/11/28/zaehlt-der-gruendungszuschuss-zu-den-einnahmen-bei-der-beitragsberechnung-der-gesetzlich-krankenversicherung/ Es gibt Kassen, da zahlt der Existenzgründer bei Nachweis des Gründungszuschusses durch die Arbeitsagentur in diesem Gründungsjahr nur den ermäßigten Beitrag. Also bitte nicht pauschalisieren, sondern jeder Gründer sollte gezielt bei seiner bevorzugten Kasse nachfragen und sich dies schriftlich geben lassen. Mit besten Grüßen aus KarlsruheE. Keßler

    Kommentar kommentieren


  • Hallo, ich habe nun gehört das es für SElbstständige, die keine Angestellten haben und auch unter dem Verdienst von 8oo-1ooo€ monatlich bleiben einen Krankenkassenbeitrag von ca 140€gibt. Das ist der Knaller das keine Krankenkasse das von alleine so anbietet. Ich empfinde das als totale "ABZOCKE" der Selbstständigen. Ich zahle als Selbstständige monatlich 318,47 und hätte somit bisher eine Ersparniss von fast 18o€ monatlich. Wenn man das aufs Jahr hochrechnet....wäre ein schöner Urlaub davon drin...da darf ich gar nicht drüber nachdenken, da sich dabei meine Wut auf die Krankenkasse nur noch mehr steigert. Den ich habe mich immer wieder nach günstigeren Möglichkeiten erkundigt. Nun meine Frage, ist es möglich dies zurückzufordern bei der Krankenkasse???? Mit lieben Grüßen H. Wolf

    Kommentar kommentieren


    • Danke, solche Leute liebe ich die immer mit aktualisieren und kommentieren. Danke, weiter so. Torsten

      Kommentar kommentieren


      • Von amtswegen passiert da nix, ich würd's mit einem Rechtsanwalt probieren. Problem wird die Beweislage sein, also der Beweis, das sie wirklich die günstigsten Varianten gefordert haben. Hatten Sie Begleitung bei den Gesprächen?

        Kommentar kommentieren


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Vorlagen

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.