Krankenversicherung nach Auslaufen des Gründungszuschusses
(7 Bewertungen)
Sobald die 2. Phase des Gründungszuschusses für Existenzgründer ausläuft, muss der Gründer seine Krankenversicherung aus eigenen Mitteln tragen. Die Mindestbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige beträgt 1.890,- EUR im Jahr 2009. Liegt der Gewinn aus dem Unternehmen nachweislich unter diesem Wert, kann der Unternehmer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Niedriegerstufung stellen. Wird dem Antrag stattgegeben zahlt der Unternehmer den gleichen Beitrag wie ein Existenzgründer. Die Mindestbemessungsgrenze für Existenzgründer liegt in 2009 bei 1.260,- EUR. Liegt der GEwinn jedoch über der Bemessungsgrenze von 1.890,- EUR zahlt der Unternehmer auf seinen tatsächlichen Gewinn den Versicherungsbeitrag.
Beispiel
Der volle Krankenkassenbeitrag
1.890,- EUR x 14,9 %* Krankenkassenbeitrag = 281,61 EUR
1.890,- EUR x 1,95 % Pflegeversicherug = 36,85 EUR
Der Unternehmer müsste mindestens 318,46 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat zahlen.
Der ermäßigte Krankenkassenbeitrag
Mit Antrag auf Niedrigerstufung kann der Unternehmer den niedrigeren Beitrag für Existengründer zahlen.
1.260,- EUR x 14,9 %* Krankenkassenbeitrag = 187,74 EUR
1.260,- EUR x 1,95 % Pflegeversicherug = 24,57 EUR
Der Unternehmer zahlt 212,31 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat. Die Ersparnis liegt bei 106,15 EUR (318,46 EUR abzgl. 212,31 EUR) pro Monat.
* Selbständige, die sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Daher zahlen sie nicht den vollen Beitragssatz von 15,5% sondern den ermäßigten Beitragssatz von 14,9%.
Das heißt, dass die Versicherungsbeiträge mit steigendem Gewinn ebenfalls erhöht werden. Dies gilt jedoch nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb sollten Gründer kalkulieren, ob die private Absicherung nicht günstiger ist.
Vergleichen Sie die Leistungen der Krankenkassen untereinander
Quelle:
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-
Lexikon
- Gründungszuschuss
- Bemessungsgrenze
- Krankengeld
- Beitrag
- Krankenversicherung
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Magazin
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 16. Januar 2009
[...] stellen. Mit Genehmigung gilt dann die niedrigere MBG der Existenzgründer. In dem folgenden anschaulichen Beispiel können die Zahlen verglichen [...]
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kommentiert von Gast am 12. Januar 2010
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist Ihre Aussage: * Selbständige, die sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Daher zahlen sie nicht den vollen Beitragssatz von 15,5% sondern den ermäßigten Beitragssatz von 14,9%." nicht mehr aktuell. Siehe: http://www.bkkpfalz.de/index.php?dms_id=9089&SID=8ed041364d21518fee36aac1bc9be71e Das gleiche gilt für Ihren Artikel: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/11/28/zaehlt-der-gruendungszuschuss-zu-den-einnahmen-bei-der-beitragsberechnung-der-gesetzlich-krankenversicherung/ Es gibt Kassen, da zahlt der Existenzgründer bei Nachweis des Gründungszuschusses durch die Arbeitsagentur in diesem Gründungsjahr nur den ermäßigten Beitrag. Also bitte nicht pauschalisieren, sondern jeder Gründer sollte gezielt bei seiner bevorzugten Kasse nachfragen und sich dies schriftlich geben lassen. Mit besten Grüßen aus KarlsruheE. Keßler
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kommentiert von Gast am 27. April 2010
Hallo, ich habe nun gehört das es für SElbstständige, die keine Angestellten haben und auch unter dem Verdienst von 8oo-1ooo€ monatlich bleiben einen Krankenkassenbeitrag von ca 140€gibt. Das ist der Knaller das keine Krankenkasse das von alleine so anbietet. Ich empfinde das als totale "ABZOCKE" der Selbstständigen. Ich zahle als Selbstständige monatlich 318,47 und hätte somit bisher eine Ersparniss von fast 18o€ monatlich. Wenn man das aufs Jahr hochrechnet....wäre ein schöner Urlaub davon drin...da darf ich gar nicht drüber nachdenken, da sich dabei meine Wut auf die Krankenkasse nur noch mehr steigert. Den ich habe mich immer wieder nach günstigeren Möglichkeiten erkundigt. Nun meine Frage, ist es möglich dies zurückzufordern bei der Krankenkasse???? Mit lieben Grüßen H. Wolf
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kommentiert von Torsten Montag am 13. Januar 2010
Danke, solche Leute liebe ich die immer mit aktualisieren und kommentieren. Danke, weiter so. Torsten
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kommentiert von Torsten Montag am 27. April 2010
Von amtswegen passiert da nix, ich würd's mit einem Rechtsanwalt probieren. Problem wird die Beweislage sein, also der Beweis, das sie wirklich die günstigsten Varianten gefordert haben. Hatten Sie Begleitung bei den Gesprächen?
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