Krankenkassenbeiträge ab 01.04.2007 gesunken
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Für freiwillig gesetzlich versicherte Unternehmer hat der Gesetzgeber ein kleines Bonbon gebacken. Alle Unternehmer, die keine Existenzgründer mit Bezug vonGründungszuschuss sind, profitieren von dieser Neuregelung. Für die Selbständigen gilt seit April ein fiktives Einkommen von nur noch 1.225,- EUR, auf welches sich der neue Krankenkassenbeitrag ermittelt. Beispiel: Eine gesetzliche Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14,0 % verlangte 257,25 EUR bis zum 01.04.07 bemessen auf 1.837,50 EUR. Seit April sind es nur noch 171,50 EUR. So spart der Unternehmer monatlich 85,75 EUR, dass sind jährlich immerhin 1.029,- EUR.
Sobald der Selbständige mehr als die 1.225,- EUR verdient, ist selbstverständlich ein höherer Beitrag fällig. Voraussetzung für diese Ermäßigung ist ein Antrag auf Basis einer Selbstauskunft. Die tatsächlichen Einkunftsverhältnisse werden von den Krankenkassen anhand des Einkommensteuerbescheides geprüft. Wann ist keine Ermäßigung für den Selbständigen möglich? Wenn erEinkünfte ausKapitalvermögen hat, die Bedarfsgemeinschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat. Weitere Vorraussetzungen unter http://www.bds-dgv.de/pdf/Fiktives_Mindesteinkommen.pdf
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