Kosten für die Patentanmeldung
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Teil 9 von 9 aus der Serie:
Erfindungen zum Patent anmelden
Erfindungen zum Patent anmelden
- Mögliche Ideenquelle für Erfindungen
- Entwicklung einer Idee
- Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Rechtsgrundlagen des Patentrechtes
- Abgrenzung der Begriffe Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Geschmacksmuster
- Der Antrag auf Anmeldung eines Patents
- Der Ablauf des Patentprüfungsverfahrens
- Die Patentrecherche
- Kosten für die Patentanmeldung
Eine Patentanmeldung über das Internet, inklusive zehn Patentansprüche, kostet Sie 40 Euro. Möchten Sie mehr als zehn Patentansprüche erwerben, kostet jeder weitere 20 Euro. Für eine postalische Anmeldung müssen 60 Euro bezahlt werden. Möchten Sie mehr als zehn Patentansprüche auf dem Postweg erwerben, kostet jeder weitere 30 Euro.
Kosten für die Patentrecherche
Überlegen Sie sich gut, ob Sie nicht selbst die Zeit aufbringen können, um die Patentrecherche selber durchzuführen. Das dauert zwar etwas länger, ist aber natürlich wesentlich kostengünstiger. Denn die Rechercheantragsgebühr beläuft sich auf stolze 250 Euro. Und dies ist nur die Gebühr. Nur die Prüfung mit Antrag kostet Sie noch einmal 150 Euro; wenn Sie vorher keinen Antrag ausgefüllt haben sogar 350 Euro.
Patentjahr
Am dem dritten Patentjahr fallen jährlich erneut Gebühren an, die sich wiederum staffeln. Diese Gebühren müssen auch bezahlt werden, wenn eine Erfindung noch nicht patentiert, sondern noch zur Prüfung aussteht. Wenn diese Gebühren nicht rechtzeitig beglichen werden, dann ist die Anmeldung hinfällig oder das Patent erlischt sogar. Haben Sie einer Lizenzbereitschaft zugestimmt, verringert sich die Gebühr um die Hälfte. Das heißt, der Urheber erlaubt jedermann, seine Erfindung zu nutzen. Selbstverständlich nur gegen Bezahlung.
Für das dritte und vierte Jahr wird eine Gebühr von 70 Euro fällig, die einmal jährlich zu begleichen ist. Für das fünfte Jahr ist eine Gebühr von 90 Euro veranschlagt. Im sechsten Patentjahr erhöht sich die Gebühr sogar auf 130 Euro pro Jahr.
Zahlungsfristen
Achten Sie auf die Zahlungsfristen peinlich genau. Bei der Anmeldegebühr muss die Zahlung nach spätestens drei Monaten erfolgt sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Anmeldung sofort abgewiesen. Sie bekommen keinen Gebührenbescheid. Sie erhalten nur das Datum, an dem die Anmeldung eingegangen ist.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Internet
-
Magazin
- Die Patentrecherche
- Mögliche Ideenquelle für Erfindungen
- Entwicklung einer Idee
- Abgrenzung der Begriffe Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Geschmacksmuster
- Der Antrag auf Anmeldung eines Patents
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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