Körperschaftssteuer sinkt, Nichtkapitalgesellschaften haben das Nachsehen
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Körperschaftssteuer ist im Gegensatz zur Einkommenssteuer die Steuer der Körperschaften, insbesondere der Aktiengesellschaften und GmbH, auf deren Jahresüberschüsse.
Mit der Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent entlastet die Bundesregierung 2008 die Kapitalgesellschaften um ca. 5 Mrd. EUR. Somit sollen die deutschen Kapitalgesellschaften im internationalen Wettbewerb gestärkt werden, Investitionsanreize bekommen und Arbeitsplätze schaffen. Bei Nichtkapitalgesellschaften sind die Einkünfte direkt dem Unternehmer bzw. seinen Anteilseignern zuzuordnen, und unterliegen dessen persönlichem Steuersatz. Der Spitzensteuersatz für die Einkommenssteuer liegt 2008 bei 42%. Ob und in wie weit die Kapitalgesellschaften dieses Steuergeschenk für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen nutzen, wird die Zukunft zeigen.
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