Kommt das Betreuungsgeld auch für Selbstständige?
(2 Bewertungen)Bereits seit Monaten ist das geplante Betreuungsgeld in den Schlagzeilen. Eltern, die ihre Kleinkinder selbst und zuhause erziehen, sollen eine Prämie dafür erhalten. Was für die einen der rettende Anker sein mag, ist für andere nur eine Farce – als Herdprämie verschrien soll sie die Mütter an den sprichwörtlichen Herd fesseln. Das Ende der Emanzipation wurde schon ausgerufen, doch ist es wirklich so schlimm? Wir wollen uns einmal eingehender damit beschäftigen, inwiefern sich das Betreuungsgeld auf Selbstständige auswirken könnte.
Was genau ist das Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld soll ab 2013 eingeführt werden. Es soll damit erreicht werden, dass die Eltern dafür, dass sie ihre Kinder selbst betreuen, eine Anerkennung und Würdigung erhalten sollen. Zudem sollen die Eltern die Freiheit haben zu entscheiden, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder in eine Kinderkrippe bzw. zu einer Tagesmutter geben möchten.
Das Betreuungsgeld soll ab Januar 2013 pro Monat 100 Euro pro Kind betragen, das sich im zweiten Lebensjahr befindet, also zwischen 13 und 24 Monate alt ist. Ab dem Jahr 2014 soll es sich auf 150 Euro pro Monat und Kind erhöhen und fortan auch für das dritte Lebensjahr gezahlt werden.
Bekommen soll das Betreuungsgeld jeder, der seine Kinder nicht in eine Kindertagesstätte gibt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Eltern zwingend selbst „ran müssen“. Wenn sie Verwandte, Freunde oder ein Au-Pair-Mädchen für die Betreuung der Kinder verpflichten können, liegen die Anspruchsvoraussetzungen ebenfalls vor. Dementsprechend können selbst erwerbstätige Eltern vom Betreuungsgeld profitieren.
Finanzielle Situation selbstständiger Eltern
Selbstständige Eltern müssen es sich ebenso wie abhängig Beschäftigte gut überlegen, ob sie sich den Ausstieg aus dem Erwerbsleben leisten können. Sie können das Elterngeld in Anspruch nehmen und erhalten im Anschluss daran auch das Betreuungsgeld, sofern sie selbst für die Betreuung ihrer Kinder sorgen. Glücklicherweise hält die „Herdprämie“ sie nicht davon ab, wieder an die Arbeit zurückzukehren. Insofern ist das Betreuungsgeld für Selbstständige ein „nettes Zuckerl“ oben drauf.
Kritik am Betreuungsgeld
Fraglich ist allerdings, wem das Betreuungsgeld nun faktisch etwas bringt. Selbstständige Eltern, die direkt nach der Geburt oder nach dem Ablauf des Elterngeldbezugszeitraums wieder arbeiten gehen, erzielen wieder mehr oder weniger ihr gewohntes Einkommen und werden im Regelfall auf 100 oder 150 Euro nicht angewiesen sein. Wenn sich selbstständige Eltern jedoch dazu entscheiden, zuhause bei ihren Kindern bleiben zu wollen, können sie das Betreuungsgeld zwar gut gebrauchen. Allerdings macht es ja nur einen kleinen Teil dessen aus, was man als Familie zum Leben braucht. Ein adäquater Ersatz für ein eigenes Einkommen ist es nicht.
Insofern liegt die Vermutung nahe, wie ja auch schon vielfach kritisiert wurde, dass das Betreuungsgeld eigentlich nur dazu dient, um möglichst viele Eltern davon abzuhalten, auf ihrem ab 2013 bestehenden Anspruch auf einen Betreuungsplatz zu bestehen. Dieser ist nämlich, wie in den letzten Tagen bekannt wurde, einklagbar und stellt den deutschen Staat vor Schadensersatzklagen in Millionenhöhe.
In wenigen Tagen stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf ab und auch hier stößt Merkel’s Betreuungsgeld auf herbe Widerstände. Die SPD arbeitet schon seit langem gegen das Betreuungsgeld. Weitere Kritiker finden sich zahlreich in den Reihen der Grünen und der Linken. Merkel kann sich also in der CDU/CSU sowie in der FDP nicht viele Nein-Stimmen leisten, wenn das Gesetz durchgehen soll. Eine knappe Entscheidung, die sicherlich alle Eltern gespannt verfolgen. Sollte das Gesetz durchgehen, haben bereits verschiedene Stellen eine Verfassungsklage angekündigt.
Fazit
Selbstständige, die das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen können, freuen sich sicherlich über ein kleines extra Einkommen. Allerdings wird es ihnen sicherlich die Kinderbetreuung nicht vereinfachen oder etwa die Wahl erleichtern, ob sie zuhause bleiben oder wieder arbeiten gehen sollen. Insofern verfehlt das Betreuungsgeld hier seinen Zweck ganz offensichtlich.
Quellen:
Sozialleistungen.infoStern
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- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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