Keine Pflicht zur Offenlegung freiwilliger Engagements
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Freiwillige Engagements von Unternehmen, die etwa die Arbeitnehmerbelange oder den Umweltschutz betreffen, um nur einige Beispiele zu nennen, werden von den allermeisten Unternehmen heute bereits durchgeführt. Die EU-Kommission fordert nun, dass über diese freiwilligennicht finanziellen Engagements ausführlich Bericht erstattet wird.
Nach der 4. Bilanzrichtlinie ist ein solcher Bericht bereits für kapitalmarktorientierte Großunternehmen im Rahmen des Jahresabschlusses, des Lageberichts, sowie des Konzernabschlusses vorgeschrieben. Nun wird jedoch gefordert, dass auch familiengeführte und kleinere Unternehmen diese freiwilligen Engagements offen legen.
IHK stellt sich gegen die Forderung
Die deutschen Industrie- und Handelskammern ( IHK) dagegen bewerten die Forderung als kaum durchführbar. Zum Einen dürfte es für Anteilseigner und Co. wenig interessant sein, in welchen Bereichen sich ein Unternehmen freiwillig und auf nicht finanzielle Art engagiert. Sofern dies nicht unmittelbar das Unternehmensergebnis beeinflusst, könnten Anleger und Co. auf diese Information verzichten.
Zum Anderen würde eine Vorschrift zur Offenlegung dieser Engagements zu einem deutlich erhöhten Bürokratieaufwand führen. Das wiederum würde mehr Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse mit sich bringen, was gerade kleineren Unternehmen nicht zuzumuten sei.
Freiwillige Engagements freiwillig offen legen
Die IHK vertritt dabei den Grundsatz, dass es sich um freiwillige Engagements handelt. Demzufolge sollten Unternehmen auch freiwillig darüber berichten können. Das kann durch Pressemitteilungen geschehen, durch Veröffentlichungen auf der eigenen Internetseite usw. Wichtig sei aber, dass hier kein Zwang ausgeübt werden dürfte.
Insbesondere im Hinblick auf die Kosten, die durch eine Pflicht zur Berichterstattung steigen würden, weigert sich die IHK diese Forderung der EU-Kommission positiv zu bewerten.
In Anlehnung an: http://www.dihk.de
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