Keine Anrechnung von Existenzgründungszuschüssen auf ALG II
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Mit einem ganz überraschendem Entscheid beschloss das Landessozialgericht Hessen am 4.12.2006, dass bei Existenzgründern, welche aufgrund Ihrer finanziellen Lage zusätzlich ALG II erhalten, der Existenzgründungszuschuss nicht auf das ALG II angerechnet wird. Bisher wurden Hartz IV - Empfänger durch den Schritt in die Selbständigkeit eher bestraft. Sie erhielten zwar zu Ihrem Arbeitslosengeld II das so genannte Einstiegsgeld, dieses wurde jedoch als Einnahmen des Unternehmens betrachtet und somit das ALG II wieder kürzte. Diese eher absurde Regelung brachte keine wahre Unterstützung bei der Existenzgründung, sondern nur Verwirrung und Zorn bei den Betroffenen.
Aktenzeichen: L7AS 168/06 ER
Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 04.12.06
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