Kann ich mit Schulden ein Gewerbe eröffnen?

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Die Frage, ob man mit gewerbeanmeldung trotz alge 2 ein Gewerbe eröffnen kann, wurde uns im Forum gestellt. Auf Nachfrage beim Gewerbeamt stellte sich heraus, dass Schulden beim Finanzamt ein Hinderungsgrund für ein neues Gewerbe sein können aber nicht müssen.

Erlaubnispflichtig und Überwachungsbedürftig

Das neu zu eröffnende Gewerbe darf nicht zu den Erlaubnispflichtigen oder Überwachungsbedürftigen Gewerben zählen.

Erlaubnisbedürftige Gewerbe können nur nach Erteilung der behördlichen Genehmigung ( Konzession) begonnen werden. Dazu zählen u.a. das Pfandleihgewerbe, das Bewachungsgewerbe oder die Tätigkeit der Makler, Bauträger und Baubetreuer.

Überwachungsbedürftige Gewerbe sind nicht genehmigungsbedürftig. Allerdings überprüft die Behörde die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die dieser mittels eines Führungszeugnisses nachweisen muss. Zu den überwachungsbedürftigen Gewerben zählen bspw. der Handel mit Edelmetallen, der Handel mit Perlen oder auch der Betrieb von Reisebüros.

Fazit

Schulden beim Finanzamt können ein Hinderungsgrund für eine Gewerbeanmeldung sein. Will der Schuldner jedoch nur ein ganz normales Gewerbe, wie bspw. einenEbay-Shop eröffnen, stehen ihm seine Schulden beim Finanzamt dabei nicht im Weg.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Hallo ich  möchte  höflich   fragen  ich  möchte  mit  Gold  Silber   ankauf  verkauf  beschäftigen  was   für  eine  gewerbe  brauche  ich  ich  würde  sehr  freuen  ihre  anwort  mfg.rada danke    danke    danke

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.