Irreführende Werbung
(1 Bewertungen)Auf das Kapitel der irreführenden Werbung sind wir schon eingegangen, letztendlich ist es fließend, denn Unternehmer oder solche, die es sein wollen, werden immer pfiffiger und dreister, wenn es darum geht, an das Geld anderer Leute bzw. an Ihres zu kommen.
Irreführung
Bei vielen Werbungen ist die Irreführung sicherlich nicht sofort als solche zu erkennen, dies betrifft insbesondere auch die, die behaupten, Sie erhalten den Rabatt oder das Produkt nur deshalb so günstig, weil sie das Geschäft aufgeben. Sie als Verbraucher haben hier leider wenig Möglichkeiten, dies zu kontrollieren.
Irreführende Werbung hat stets den Zweck, wie das Wort schon sagt, Sie so zu verwirren, dass Sie der Werbung Glauben schenken und das Produkt kaufen oder gar einen Vertrag unterschreiben, den Sie so gar nicht haben wollten.
In § 5 des UWG-Gesetzes ist klar geregelt, dass die Werbeaussagen klar und verständlich sein müssen. Auch jede Handlung, wie das Anbieten einer Dienstleistung, muss der Wahrheit entsprechen. Auch soll durch dieses Gesetz verhindert werden, dass Sie arglistig getäuscht werden.
Beispiele
Beispiele sind hier Gewinnspielwerbungen oder auch weiterführend solche, bei den Ihnen bereits ein Gewinn zugesichert wird, Sie aber erst eine teure Mehrwertdiensterufnummer anrufen müssen, die als solche nicht klar erkennbar ist, oder zur Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung gezwungen werden und Sie Ihren Gewinn erst dann erhalten, wenn Sie dort ein Produkt kaufen.
Es fällt aber auch darunter, wenn Sie getäuscht werden, das heißt, Ihnen wird ein Produkt als das Produkt des Jahres verkauft, dabei ist es ein schon vor Jahren ausgelaufenes Modell.
Ihnen wird der gute alte Gouda als Käse verkauft, obwohl es sich aber um synthetisch hergestellten Käse handelt. Eine Werbung, die verspricht: „Eier von fröhlichen Hühnern". Man geht von freilaufenden Hühnern und deren Eiern aus, dabei handelt es sich aber um Eier aus Käfighaltung.
In der Praxis gibt es sicherlich einige solcher Beispiele, alle aufzuführen, wäre ein nicht mehr endender Bericht. Vorsichtig sollte man grundsätzlich sein, wenn Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, die augenscheinlich schon zu preisgünstig sind, sodass letztendlich niemand davon ein Unternehmen halten oder führen kann. Niemand hat etwas zu verschenken.
Auch sollte die Werbung so gestalten sein, dass Sie sie gut mit anderen Anbietern vergleichen können. Dazu kommen wir dann beim nächsten Mal.
Quelle:
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