Investitionszuschüsse bei Einnahme-Überschuss-Rechnern

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Hat ein Existenzgründer öffentliche Zuschüsse zur Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter erhalten, muss er bei der steuerlichen Behandlung folgendes beachten. Laut dem BFH Urteil Az. IV R 81/05 vom 29.11.2007 mindert der Zuschuss bereits im Jahr der Bewilligung die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, kurz AK bzw. HK, des Wirtschaftsgutes. Nimmt der Unternehmer das Wahlrecht war, den Zuschuss als Betriebseinnahme zu versteuern und nicht die AK bzw HK zu mindern, muss er das Wahlrecht ebenfalls im Jahr der Zusage ausüben. Dieses Urteil widerspricht dem Zufluss-Abflussprinzip bei Einnahme-Überschuss-Rechnern.

Quelle:
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