Insolvenzsicherung für Unternehmen mit CTA

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Die Insolvenzsicherung von Ansprüchen der Arbeitnehmer an das Unternehmen im Alter wird in der Regel über den PSV, den Pensionssicherungsverein, erfolgen. Allerdings gilt dies nicht für Zeitwertkonten und Vorruhestandsregelungen, da diese nicht in den Bereich des Betriebsrentengesetzes fallen. In diesen Fällen stehen den Unternehmendrei Möglichkeiten zur Verfügung, um dennoch eine Insolvenzsicherung zu erreichen, die vom Betriebsrat oft verlangt wird.

Zum Einen gibt es die Verpfändung, die sich aber dahingehend schwierig gestaltet, dass sie für jeden Anspruch einzeln abgeschlossen werden muss und eine regelmäßige Aktualisierung notwendig ist. Auch die Bürgschaft birgt einige Nachteile, so muss sie ebenfalls regelmäßig aktualisiert werden. Hinzu kommt, dass sie die Kreditlinie eines Unternehmens schmälert und die Kosten bonitätsabhängig berechnet werden. Die dritte Variante sind die CTA. Das Kürzel steht dabei für Contractual Trust Arrangement. Es bedeutet so viel, wie die feste, unwiderrufliche und insolvenzsichere Übertragung von Vermögen an einen Treuhänder.

Arten der CTA

Die CTA sind sowohl als überbetriebliche Lösungen, bekannt auch als Gruppen-CTA, möglich, als auch in Form von unternehmenseigenen CTA. Erstere betreuen mehrere Gesellschaften und legen die Gelder insolvenzsicher an. Sie werden von der BaFin überprüft und zugelassen und legen Gelder vorrangig in handelbaren Fonds an. Am Markt treten sie meist als Kapitalgesellschaften auf. Die Kosten für die Einrichtung betragen etwa 1.000 bis 2.000 Euro für das Unternehmen, dabei kann das CTA so eingerichtet werden, dass eine Anpassung nur einmal jährlich nötig wird. Hier fallen noch einmal Kosten an, die sich zwischen 2.500 und 7.500 Euro bewegen.

Die unternehmenseigenen CTA werden meist von großen Unternehmen gegründet und treten häufig als Verein auf. Sie beschäftigen sich lediglich mit der Insolvenzsicherung der Ansprüche der eigenen Mitarbeiter. Die Einrichtung ist aufgrund der kompletten Neugründung sehr kostenintensiv, mit etwa 10.000 Euro kann man in jedem Fall rechnen. Auch die jährlichen Kosten, die ab 20.000 Euro betragen, sind entsprechend hoch.

Sinn und Zweck der CTA

Die CTA werden vielfach auch von Experten belächelt. Dort heißt es, die CTA würden lediglich Ansprüche absichern, die durch den PSV ohnehin schon abgesichert sind. Allerdings stimmt dies so nicht. Denn die CTA schließen Lücken, die durch den PSV offen bleiben, sie sichern auch Ansprüche ab, die vom CTA nicht gesichert werden und sind in der Höhe nicht unbedingt begrenzt. Hinzu kommt, dass der PSV die Kosten für eine Insolvenzsicherung auf alle Mitgliedsunternehmen umlegt. Fallen diese geringer aus, weil die CTA ebenfalls einspringen, sinken auch die Kosten für die anderen Mitgliedsunternehmen im PSV.

Des Weiteren ermöglichen die CTA eine nahtlose Zahlung der Betriebsrenten und Co. Denn sie müssen nicht so aufwändige Prüfungen und Berechnungen durchführen, wie es etwa beim PSV der Fall wäre, kommt es zu einer Insolvenz.

Quelle:
in Anlehnung an: Pro Firma, April 2010, baV Spezial 04/10, S. 12-14

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