Initiative für KMU und gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft
(2 Bewertungen)Die IHK-Zwangsmitgliedschaft ist für viele Unternehmer ein „Übel“, über das sie stundenlang schimpfen könnten. Wir berichteten bereits im Jahr 2005, wo der Spiegel über das Ende der Zwangsmitgliedschaft spekulierte. Was bis heute daraus geworden ist, weiß jeder selbst, sie existiert noch, die Zwangsmitgliedschaft. Warum diese Zwangsmitgliedschaft überhaupt existiert und wozu diese für die IHK überlebensnotwendig sind, erklärt dieser Artikel, der ebenso 2009 im Gründerlexikon erschien an einem Tatsachenbericht mit der IHK.
Doch was passierte erst kürzlich? Wir haben das mal zusammengefasst...
Ein Berliner Unternehmer, Oliver Scharfenberg (33), hat es sich jedoch zur Aufgabe gemacht, tatsächlich etwas zu tun und die Situation der Unternehmer zu stärken. Nach der Wahl in die IHK-Vollversammlung der IHK Berlin möchte er das System der Industrie- und Handelskammern grundlegend umkrempeln
Woraus resultiert die IHK-Zwangsmitgliedschaft?
Die IHK-Zwangsmitgliedschaft resultiert aus § 2 IHKG. Hier heißt es, dass „natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts“ der IHK angehören. Absatz 2 dieses Paragrafen nimmt außerdem Angehörige der freien Berufe aus der Zwangsmitgliedschaft aus, sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Was vielen Unternehmern sauer aufstößt: Das IHK-Gesetz heißt ausgeschrieben „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern“ und stammt in dieser Version aus dem Jahr 1956. Es wurde nie eine endgültige Fassung beschlossen und es ist fraglich, ob der eigentlich mit dem Gesetz verfolgte Zweck heute tatsächlich noch Bestand hat.
Die Leistungen der IHK
Oliver Scharfenberg kritisiert, dass die IHK für KMU keine ausreichenden Leistungen erbringt, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem vergleichsweise hohen Pflichtbeitrag stehen. Doch welche Leistungen erbringt die IHK eigentlich? Sie bezeichnet sich selbst als das „Parlament der Wirtschaft“. Sie vertritt die Interessen der Wirtschaft und der Unternehmer der jeweiligen Region, insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit und Politik. Sie berät ihre Mitgliedsfirmen und angehende Unternehmer in verschiedensten Bereichen und ist für die Überwachung der Berufsausbildung und das Abnehmen von Prüfungen zuständig.
Nach Aussage von Oliver Scharfenberg kommen jedoch viele der Leistungen der IHK insbesondere großen Unternehmen und Konzernen zu Gute. Die Kleinunternehmen profitieren kaum von Großaktionen wie der Verlängerung von Autobahnen.
Aufgaben und Wahl der IHK-Vollversammlung
Bei der Vollversammlung der IHK handelt es sich um das wichtigste Entscheidungsorgan der Kammer. Ihr obliegt die Interessensvertretung für ihre Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder in der Vollversammlung variiert von IHK zu IHK, in Berlin sind es beispielsweise 98 Unternehmensvertreter aus den verschiedensten Branchen.
Die Vollversammlung kann die Arbeit der IHK mitgestalten. Dabei geht es sowohl darum, welche Aufgaben sie wahrnimmt, als auch darum, wie sie ihre Aufgaben erfüllt. Für die Positionierung der IHK in bestimmten wirtschaftspolitischen Fragen ist die Vollversammlung ebenso zuständig wie für die Bestimmung der Höhe des Pflichtbeitrags und die gesamte Organisation der IHK.
In die Vollversammlung kann sich jeder Unternehmer wählen lassen, der auch aktiv zur Wahl berechtigt ist. Hierfür muss er natürlich Mitglied in der IHK sein und entweder
- selbst ein Gewerbe betreiben,
- ein wahlberechtigtes Mitgliedsunternehmen gesetzlich vertreten,
- Prokurist sein oder
- besonders bestellter Bevollmächtigter sein.
Voraussetzung ist außerdem, dass der Kandidat die schriftliche Unterstützung von fünf Unternehmen aus seiner Wahlgruppe hat.
Ziele der „Initiative pro KMU“
Oliver Scharfenberg von der Initiative pro KMU möchte erreichen, dass die kleinen und kleinsten Unternehmen in den Kammern in einem angemessenen Verhältnis in der Vollversammlung vertreten sind. Über 90 Prozent der Berliner Unternehmen sind Kleinstunternehmer mit unter zehn Beschäftigten. In der IHK-Vollversammlung repräsentieren aber rund 80 bis 90 Prozent der Mitglieder große Unternehmen. Durch seine Aktivitäten hat er es geschafft, sich mit 13 weiteren Kandidaten in die Vollversammlung wählen lassen. Glücklicherweise sind unter den weiteren Neugewählten einige weitere KMUs vertreten, die sich eventuell auf ihre Seite schlagen könnten. Scharfenberg möchte im nächsten Schritt einen Kandidaten für das Amt des IHK-Präsidenten nominieren, um so noch mehr Macht für die KMU zu erreichen.
Die Ziele von Scharfenberg sind zusammengefasst folgende:
- stärkere Berücksichtigung der Kleinunternehmer und KMU in der IHK-Arbeit
- mehr Transparenz bei Personalentscheidungen und dem IHK-Haushalt
- Beschränkung der IHK auf ihre wichtigsten Aufgaben
- Onlinebefragungen der IHK-Mitglieder
- kein Wettbewerb der IHK zu Mitgliedsunternehmen (ist z. B. im Weiterbildungsbereich der Fall)
- Modernisierung von Aus- und Weiterbildung
- Kostenreduzierung
- Abschaffung von Doppelmitgliedschaften
- Beitragsgerechtigkeit
- Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft
Insbesondere die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ist ein zweischneidiges Schwert. Scharfenberg hat eine Petition eingereicht (für Details hier klicken), durch die eine Reform des IHK-Gesetzes erreicht werden soll. Aktuell liegt die Petition dem Parlament zur Prüfung vor. Scharfenberg fordert zumindest Änderungen an der Zwangsmitgliedschaft, wenn sie denn schon bestehen muss. Insbesondere sollen kleine und mittlere Unternehmen bezüglich der Beiträge entlastet werden. Eine direkte Abschaffung der Pflichtbeiträge ist dahingehend nicht sinnvoll, als die IHK erst einmal insofern umstrukturiert und auf eine solide Basis gestellt werden muss, dass sie sich selbst tragen kann und nicht auf die Beiträge von Existenzgründern und kleinen Unternehmen angewiesen ist.
Reaktionen von verschiedenen Seiten
Es scheint allmählich so, als würde Scharfenberg mit seinen Ideen einigen Staub aufwirbeln. Die IHK Berlin geht bereits gegen ihn vor, denn sie hat eine einstweilige Verfügung gegen Oliver Scharfenberg erlassen, um bestimmte Äußerungen zu verhindern, die in ihren Augen falsch sind. So kam beispielsweise eine nachträgliche Zensur eines Interviews zwischen Oliver Scharfenberg und dem Mittelstandswiki zustande.
Kürzlich hatte eine Petition gegen die von Arbeitsministerin von der Leyen geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige Erfolg. Vor ein paar Tagen fand bereits das zweite Gespräch mit der Ministerin und weiteren Politikern statt, in dem der Initiator Tim Wessels bereits tolle Erfolge erreichen konnte (das Gründerlexikon berichtete bereits). Diese Petition ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich die kleineren Unternehmer endlich aus der Stille erheben und sich Gehör verschaffen.
Dasselbe gilt auch für die Gründung des VGSD, des „Verbands der Gründer und Selbständigen Deutschland“, die am 26. Juni 2012 erfolgte. Er vertritt die Interessen von Existenzgründern, Teilzeitselbständigen, Freiberuflern und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Ziele des Verbands sind unter anderem die Interessensvertretung gegenüber Politik, Verwaltung und Großunternehmen, die Berücksichtigung der Interessen bei Gesetzesvorhaben, die Unterstützung bestimmter Initiativen zugunsten der Verbandsmitglieder oder eine Mobilisierung der Mitglieder für wichtige Anliegen. Mehr Informationen zum Verband finden Sie hier.
Quellen:
Gründung des VGSD (gruendungszuschuss.de)Gespräch Wessels - von der Leyen (gruendungszuschuss.de)
Interview mit Scharfenberg (gruendungszuschuss.de)
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- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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