Ich AG als Existenzgründerförderung war doch erfolgreicher als angenommen

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Nicht ganz 5 Jahre nach Ich AG und Überbrückungsgeld ist man durch eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg darauf gekommen, dass die auch so teure und ineffiziente Existenzgründerförderung, kurz Ich AG oder auch das damaligeÜberbrückungsgeld sehr erfolgreich waren. Immerhin existieren noch 2/3 der Selbständigen. Weitere 20% der Existenzgründer von damals sind heute in einem festen Anstellungsverhältnis und zahlen somit auch Geld in den stark gebeutelten Sozialversicherungsfond ein. Was will man eigentlich noch mehr von einer Gründerförderung erwarten?

Politik ist zu ungeduldig

Man erhofft sich im Bereich Existenzgründung innerhalb von 1 bis 3 Jahre bahnbrechende Erfolge, Durchbrüche und Kehrtwenden. Doch so einfach ist es eben in der Wirtschaft nicht. Die Politik müsste mit den Gründer, der Wirtschaft und sich selbst etwas mehr Geduld haben, dann brauchte man nicht alle drei Jahre ein neues Instrument einführen, sondern könnte Bewährtes und Etabliertes weiter nutzen, ausbauen und verbessern. Rom ist auch nicht in drei Tagen erschaffen worden und mein Opa sagt immer:

„Man muss eine Kuh erst füttern, bevor man sie melken kann.“

Aber das ist sicher das Los der Politik, die haben ja immer nur 4 Jahre Zeit, dann kommt eventuell der Nächste und muss seinerseits was Neues schaffen, auf den Markt bringen und etwas umwerfen. Frei nach der Devise: Hauptsache was Neues.

Wirtschaft ist nicht berechenbar

Das zeigt sich wiederum an unserer derzeitigen Bankenkrise, der allgemeinen Wirtschaftsflaute und Rezession. Betriebswirtschaftlich werden sehr häufig bestimmte Szenarien über einen festgesetzten Zeitraum ausprobiert, ausgewertet und danach entschieden, ob sie weitergeführt werden oder nicht. Die Bundesagentur macht das leider andersrum: Hier wird erst etwas ausprobiert, dann abgeschafft und nach der festgestellt, dass es gut war. Doch dann ist es häufig zu spät.

Existenzgründer sollen auch ungeduldig werden

Ebenso ungeduldig wie die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung arbeiteten, erwartet man auch von den Existenzgründern innerhalb kürzester Zeit die rosigsten und blumigsten Ergebnisse. die erste Phase des neuen Gründung Zuschusses läuft derzeit auf gerade mal neun Monate. Betriebswirtschaftlich fast unmöglich, in noch nicht mal einem Jahr eine Firma von null auf 100 zu bringen. das Arbeitsamt verlangt es jedoch, da die zweite Phase der Existenzgründung an eine wirtschaftliche Tätigkeit sowie einen wirtschaftlichen Erfolg geknüpft sind. Häufig werden die Weitergewährungsanträge der Existenzgründer für die zweite Phase desGründungszuschuss abgelehnt, weil Umsätze oder wirtschaftlicher Aktivitäten fehlen oder nicht ausreichend sind. Wie kann jedoch ein Existenzgründer, der Kunden akquirieren möchte, auf sich aufmerksam machen oder in einer anderen und spektakulären Art und Weise arbeitet, die geforderten Umsätze und positiven Ergebnisse bringen? Die zweite Phase des Gründungszuschusses wird häufig mit folgendem Satz abgelehnt:

"Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass das Ergebnis des letzten Jahres negativ ausgewiesen wurde. Daher bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit des Unternehmens."

Wie bitte? Wer also einen Verlust in Deutschland macht, ist nicht tragfähig. Bitte schicken Sie alle Firmen in Insolvenz, die einen Verlust ausweisen und Deutschland stirbt innerhalb von drei Monaten. Was ist das für ein geistiger Schwachsinn. Daran merkt man, dass teilweise unqualifizierte Leute, fachlich inkompetente Menschen solche Anträge und Sachverhalte bearbeiten.

"Zur Prüfung dessen bitte ich Sie die beigefügte Stellungnahme zur Tragfähigkeit von ihrer zuständigen Kammer ausfüllen zu lassen..."

Was bitte soll denn die zuständige Kammer hier noch bestätigen? Die kann doch auch nicht in die Zukunft schauen und dem Gründer prognostizieren, was er in drei Monaten machten und wie sich das Ganze auf sein Ergebnis auswirken wird. Zum anderen wurde dieseTragfähigkeitsbescheinigung bereits bei Existenzgründung erstellt. Wie oft möchte man die Existenzgründer denn nun noch zu verschiedenen Trägern, Kammern (IHKHWK) oder anderen öffentlichen Einrichtungen schicken? Das ist wieder vertane Zeit, die der Gründer wesentlich sinnvoller für sein Geschäft oder allgemein zur positiven Beeinflussung seines doch so schlechten Betriebsergebnisses einsetzen könnte.

"...sowie einen Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate vorzulegen."

Einen Ausblick der Geschäftsentwicklung für die nächsten Monate? Bei einem negativen Betriebsergebnis, kaum Umsatz, wird der Existenzgründer mit Sicherheit versuchen, neue Kunden, neue Kontakte oder erst Aufträge zu bekommen. Daher wird sein oberstes Ziel lauten, Werbung schalten, auf sich aufmerksam machen,Reisekosten und weite Wege auf sich nehmen, um potentielle Kunden zu besuchen oder Kontakte zu knüpfen. Kurz, er wird schreiben: "Ich werde Marketingmaßnahmen ergreifen." Denn Makrting ist Absatzförderung. Ob der Bundesagentur das wohl ausreichen wird, um die Geschäftsentwicklung zu beschreiben? Ich wage das zu bezweifeln, daher wird wohl dieser Antrag auch nach Nachreichung oben geforderter Unterlagen und Informationen abgelehnt werden. Ungeduld lässt grüßen.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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