Hinzuverdienstgrenze bei ALG 2 und Einstiegsgeld
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Wer die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von ALG 2 oder auch Hartz 4 erfüllt, kann Einstiegsgeld beantragen. Einstiegsgeld ist eine Förderung, die zusätzlich zum ALG 2 Bezug gezahlt wird. Gefördert wird der Einstieg in eine Selbständigkeit, was über 70% der Förderung ausmacht. Ebenfalls gefördert wird die Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit. Baut sich der Geförderte eine Selbständigkeit auf, muss die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden. Der Selbständige zieht von seinem Umsatz, auch kurz den Zahlungseingängen, seine Betriebsausgaben des jeweiligen Monats ab. Die Differenz zwischen Zahlungseingang und Zahlungsausgang ist der Gewinn. Von diesem Gewinn werden 100,- EUR nicht auf das ALG II angerechnet. Der Betrag der diese 100,- EUR übersteigt, wird vom ALG II abgezogen. Zur genauen Berechnung kann folgendes Onlinetool verwendet werden:http://www.gruenderlexikon.de/onlinerechner-hinzuverdienst-alg2.php
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kommentiert von Gast am 19. Januar 2010
Das ist sachlich nicht ganz richtig: Von dem 100 Euro übersteigenden Teil werden nur 80% (bis zum Gewinn von 800 Euro) abgezogen etc. Es ist nicht so einfach in 10 Zeilen zu packen. Leider stimmt auch der Online-Rechner nicht. Andere Artikel sind besser recherchiert. Ich würde gerne auf Ihre Webseite als solche verweisen, weil ich ein Wiki plane (nur ALGII und Selbständigkeit). Ich hoffe Sie fassen meine Kritik kontruktiv auf ;-)) LG bk48
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